Gastronomie könnte es hart treffen
Jahrzehntelang galt der Minijob als clevere Lösung für Arbeitnehmer, die sich etwas dazuverdienen wollen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen. Doch damit könnte bald Schluss sein. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat in ihrem lang erwarteten Bericht zur Reform der Altersvorsorge auch das Ende der geringfügigen Beschäftigung empfohlen. Die Reaktionen sind gespalten – und für manche Branchen klingen sie wie ein Alarmsignal.
Was ist überhaupt ein Minijob?
Seit 2003 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer „geringfügigen Beschäftigung“, im Volksmund als Minijob bekannt. Ein Minijob ist eine Beschäftigung von meist nur wenigen Stunden pro Woche oder aber von nicht mehr als drei Monaten am Stück pro Jahr. Der Verdienst ist auf derzeit 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro pro Jahr limitiert.
Der entscheidende Vorteil für Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, lediglich einen kleinen Beitrag von 3,6 Prozent in die Rentenversicherung, sofern er sich davon nicht befreien lässt. Der Arbeitgeber steuert eine Pauschale von etwas über 30 Prozent bei, darunter 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung.
Für Arbeitgeber wiederum punktet das Modell mit Flexibilität: Sie können saisonale Lücken schließen, ohne einen Mitarbeiter das ganze Jahr beschäftigen zu müssen. Die Abwicklung über die Minijobzentrale gilt als stark vereinfacht und somit unkompliziert.
Der Vorschlag der Rentenkommission
Am 24. Juni 2026 hat die Anfang des Jahres einberufene Rentenkommission ihren Bericht zur Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Die Experten haben sich auf insgesamt 33 Maßnahmen geeinigt, die die Rente in Deutschland wieder finanziell stabilisieren sollen. Neben der Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und der Abschaffung der abschlagsfreien Frührente steht auch die Abschaffung der Minijobs auf der Liste.
Das Ziel dahinter ist klar: Künftig soll jede und jeder, der einer Arbeit nachgeht, automatisch in die Rente, die Pflege- und die Krankenversicherung einzahlen. Ausnahmen soll es laut den Plänen nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Wann genau die Abschaffung in Kraft treten soll, ist bislang nicht geklärt. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums gibt es keine konkreten Angaben zu einem Zeitplan.
Wer ist betroffen?
Die Zahlen verdeutlichen die Dimension dieser Debatte: Laut Minijobzentrale sind derzeit 6.554.876 Menschen in Deutschland als geringfügig beschäftigt im Gewerbe registriert. Hinzu kommen 252.372 in Privathaushalten. Im März 2026 lag die Gesamtzahl sogar bei etwa 7,51 Millionen Minijobbern – knapp 3,5 Millionen davon hatten den Minijob als Nebenverdienst zusätzlich zu einem Hauptjob.
Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber sind zwischen 24 und 64 Jahre alt. Frauen sind mit 55,9 Prozent in der Überzahl, 18,3 Prozent sind Ausländer.
Was bedeutet das finanziell für Minijobber?
Wer bisher von seinem Minijob profitiert hat, muss sich auf Einbußen einstellen. Der Rentenbeitrag liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro würden davon 112,16 Euro an die Rentenkasse fließen. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Betrag je zur Hälfte teilen, müsste ein Minijobber selbst 56,08 Euro monatlich entrichten. Statt 603 Euro netto würden also nur noch rund 546,92 Euro nach Hause mitgenommen – und das noch vor den zusätzlichen Abzügen für Pflege- und Krankenversicherung, die das Nettogehalt weiter schmälern würden.
Besonders betroffen wären jene, die den Minijob als steuer- und abgabenfreien Nebenverdienst schätzen. Für sie entfällt ein zentraler Anreiz.
Gastronomie und Handel: Die Branchen, die am lautesten warnen
Die größten Gruppen der Minijobber in Deutschland arbeiten in den Bereichen Handel und Gastronomie. Dort ist auch der Aufschrei über die Reformpläne am größten.
Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) hat den Vorschlag als „Katastrophe“ für das Gastgewerbe bezeichnet. Es drohe die vollständige Abschaffung eines für die Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments. Der Verband spricht von einem „Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts“ und auf die Beschäftigungsfähigkeit der Branche.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Vorstoß ab. Deren Präsident Rainer Dulger betont: „Minijobs verdrängen keine Vollzeitstellen, sondern aktivieren Arbeitspotential.“
CSU-Chef Söder hatte sich vorsichtig geäußert: Minijobs seien ein sensibles Thema, es dürfe nicht voreilig Porzellan zerschlagen werden.
Was sagen Wissenschaft und Gewerkschaften?
Das Bild bei Experten und Arbeitnehmervertretern ist ein anderes. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sind Minijobs ein Problem, denn sie verführen geradezu dazu, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugehen – besonders bei den Gruppen in der Bevölkerung, die noch Luft nach oben hätten.
Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, weist darauf hin, dass Deutschland zwar zu den europäischen Ländern gehört, die bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen am oberen Rand liegen, die Zahl der von Frauen geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland aber eine der niedrigsten auf dem gesamten Kontinent sei. Die Möglichkeit eines Minijobs sei – ähnlich wie das Ehegattensplitting – ein staatlicher Anreiz, nur wenige Stunden zu arbeiten.
Der Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte sich schon 2021 in einer Stellungnahme für den Bundestag kritisch zu Minijobs geäußert. Sie würden ein hohes Niedriglohnrisiko und eine hohe Armutsgefährdungsquote aufweisen. Es gebe Hinweise auf einen erheblichen Verdrängungseffekt aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das häufig vorgebrachte Pro-Argument, Minijobs könnten als Brücke in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt dienen, ziehe nur sehr bedingt.
Insgesamt sind in der aktuellen Debatte Arbeitgebervertreter eher gegen die Abschaffung, Gewerkschaften eher dafür.
Wie positionieren sich die Parteien?
Die AfD will die Möglichkeit von Minijobs ausweiten, SPD, Linke und Grüne sind für die Abschaffung. Aus der Union hatte es unterschiedliche Stimmen gegeben, aber auch dort waren die Rufe nach einer Abschaffung zuletzt immer lauter geworden.
Fazit: Ein Modell am Scheideweg
Der Minijob war über zwei Jahrzehnte ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarkts – für Millionen Menschen ein bequemer Zusatzverdienst, für Unternehmen ein flexibles Personalinstrument. Doch die Kehrseite ist nicht mehr zu übersehen: fehlende Absicherung, Altersarmut, strukturelle Anreize gegen Vollzeitarbeit.
Der Vorschlag der Rentenkommission ist ein Signal, dass sich Deutschland neu ausrichten will. Ob er in dieser Form umgesetzt wird, ist noch offen. Klar ist aber: Die Debatte ist längst keine Nischendiskussion mehr. Sie trifft Millionen Menschen, ganze Branchen – und sie stellt grundlegende Fragen darüber, wie Arbeit in Deutschland in Zukunft organisiert und abgesichert sein soll.
Quellen: Rentenkommission der Bundesregierung (Juni 2026), Minijobzentrale, Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Dehoga, BDA
Symbolbild: KI

