Die Regeln in Baden-Württemberg und Freiburg
Sonne satt, Klassenzimmer wie ein Backofen: Wenn die Temperaturen wie aktuell im Breisgau auf Rekordniveau klettern, taucht in vielen Familien dieselbe Frage auf – gibt es heute hitzefrei? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sogar von Schule zu Schule. Wer in Freiburg oder anderswo in Baden-Württemberg wissen will, wann der Unterricht bei Hitze tatsächlich ausfallen darf, findet hier den Überblick.
Gibt es ein Recht auf hitzefrei?
Nein. Weder bundesweit noch in Baden-Württemberg existiert ein gesetzlicher Anspruch auf hitzefrei. Schulpolitik ist Ländersache, und kein Bundesland schreibt eine automatische Unterrichtsbefreiung ab einer bestimmten Temperatur vor. Stattdessen gibt es in vielen Ländern Empfehlungen oder Richtwerte, an denen sich Schulleitungen orientieren können – verpflichtend sind sie in der Regel nicht.
Die Regeln in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg macht das Kultusministerium bewusst keine starre Landesvorgabe. Die Grundlage bildet eine Bekanntmachung aus dem Jahr 1975, die 2017 in einer amtlichen Mitteilung an die Schulen erneuert und 2018 weiter erläutert wurde. Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte:
- Richtwert: Schulen können hitzefrei geben, wenn um 11:00 Uhr die Außentemperatur im Schatten mindestens 25 Grad beträgt.
- Frühester Zeitpunkt: Hitzefrei gibt es nie vor Ende der vierten Unterrichtsstunde, gerechnet ab dem allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule.
- Entscheidung vor Ort: Es gibt keine landesweit einheitliche Temperaturgrenze, ab der der Unterricht automatisch endet. Die Schulleitung entscheidet eigenverantwortlich – idealerweise nach Abstimmung mit benachbarten Schulen, damit es in einer Region nicht zu völlig unterschiedlichen Regelungen kommt.
- Klassenarbeiten: Fällt eine angesetzte Klassenarbeit wegen hitzefrei aus, wird ein Nachschreibetermin vereinbart.
Maßgeblich ist laut Ministerium stets „das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse“ – also auch Faktoren wie Gebäudezustand, Beschattung oder Betreuungssituation vor Ort.
Wer kein hitzefrei bekommt
Nicht alle Schülerinnen und Schüler profitieren von dieser Regelung. Ausdrücklich ausgenommen sind:
- Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen
- Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe
Für diese Gruppen gilt: kein hitzefrei, aber ein gesicherter Zugang zu Trinkwasser muss gewährleistet sein. Im Grunde gelten für sie ähnliche Maßstäbe wie am Arbeitsplatz, orientiert an der Arbeitsstättenverordnung: Eine Raumtemperatur bis 26 Grad gilt als unproblematisch. Wird es wärmer, sollen Maßnahmen ergriffen werden, ab 30 Grad wird das verpflichtend – etwa geschlossene Jalousien, Ventilatoren, gelockerte Kleidungsregeln und zusätzliche Pausen. Auch im Sportunterricht müssen Lehrkräfte die Hitze berücksichtigen: Empfohlen werden Schatten in den Pausen, ausreichend Trinken, Sonnenschutz sowie der Verzicht auf intensive Ausdauerbelastung über 30 Minuten.
Was bedeutet hitzefrei konkret?
Hitzefrei heißt nicht automatisch, dass alle Kinder sofort nach Hause gehen. Mehrere Punkte bleiben bestehen:
- An Grundschulen mit ergänzender Betreuung läuft die Betreuung weiter, lediglich der reguläre Unterricht entfällt.
- Schulen, die im Rahmen von Ganztagsbetrieb oder dem Programm „Verlässliche Grundschule“ Betreuungszeiten zugesagt haben, müssen diese auch bei hitzefrei einhalten – wichtig vor allem für berufstätige Eltern.
- Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die nicht zu Fuß nach Hause kommen, müssen bis zur Abfahrt von Bus oder Bahn in Aufenthaltsräumen betreut werden. Die Aufsichtspflicht der Schule endet also nicht mit dem Unterricht.
Die Lage in Freiburg und im Breisgau
Kaum eine Region in Baden-Württemberg ist von der Hitzefrei-Frage so regelmäßig betroffen wie der Breisgau. Freiburg und sein Umland zählen meteorologisch zu den heißesten Orten im Land – nicht ohne Grund wurde der bis heute gültige Hitzerekord für Baden-Württemberg im Jahr 2003 in Freiburg gemessen.
Auch aktuell zeigt sich dieses Muster wieder: Eine frühe Hitzewelle Mitte/Ende Juni 2026 hat in der Region rund um Freiburg, Offenburg, Karlsruhe und Mannheim Temperaturen bis zu 39 Grad gebracht. Der bisherige Juni-Hitzerekord für Baden-Württemberg von 38,9 Grad, gemessen 2019 in Mannheim, geriet dabei ins Wanken. Baden-Württembergs Gesundheitsminister rief angesichts der Hitzewelle ausdrücklich dazu auf, Warnsignale des Körpers ernst zu nehmen.
Für Freiburger Schulen bedeutet das in der Praxis: Bei solchen Temperaturen ist hitzefrei grundsätzlich möglich, sobald die genannten Kriterien erfüllt sind – die Entscheidung trifft aber jede Schule für sich. Eltern und Schülerinnen und Schüler in Freiburg sollten sich daher an heißen Tagen über die jeweiligen Mitteilungen ihrer Schule informieren, etwa über schulinterne Apps, Elternbriefe oder Aushänge, statt sich auf eine pauschale städtische oder landesweite Regelung zu verlassen.
Zum Vergleich: andere Bundesländer
Ein kurzer Blick über die Landesgrenze zeigt, wie unterschiedlich das Thema gehandhabt wird:
- Nordrhein-Westfalen: Richtwert von mehr als 27 Grad Raumtemperatur; unter 25 Grad ist hitzefrei ausgeschlossen. Auch hier gilt: keine Oberstufe.
- Bayern: Keine landesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung. Die Schulleitung entscheidet eigenständig, hitzefrei gibt es frühestens ab der vierten Stunde, Oberstufe und Berufsschulen sind ausgenommen.
- Berlin und Brandenburg: Orientierungswert von 25 Grad Außentemperatur um 10 Uhr beziehungsweise 25 Grad Raumtemperatur um 11 Uhr.
- Niedersachsen: Seit 2025 als bundesweite Ausnahme auch in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen möglich.
Gemeinsamer Nenner in fast allen Ländern: jüngere Kinder dürfen meist nur mit Einverständnis der Eltern vorzeitig nach Hause, und die Entscheidung liegt am Ende bei der einzelnen Schule vor Ort.
Hitzefrei laut Arbeitsstättenverordnung
Für Arbeitsstätten gilt: Ab 35 Grad Celsius Raumtemperatur gilt ein Arbeitsplatz als nicht mehr zum Arbeiten geeignet, ab 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Hier reicht aber z.B. das Verfügungstellen von Ventilatoren und/oder Trinkwasser. Für Schulen und Schüler sind diese Werte nicht verbindlich.
Fazit
Ein „Recht auf hitzefrei“ gibt es weder in Deutschland noch speziell in Baden-Württemberg – wohl aber klare Orientierungswerte und eine lange Verwaltungstradition, die bis in die 1970er-Jahre zurückreicht. Für Freiburg und den Breisgau, die regelmäßig zu den heißesten Regionen im Land zählen, bleibt die wichtigste praktische Regel: Schulleitungen entscheiden individuell, Oberstufe und Berufsschulen bleiben außen vor, und auch ohne Unterricht endet die Betreuungspflicht der Schule nicht automatisch. Wer als Elternteil sicher gehen will, fragt am besten direkt bei der Schule des eigenen Kindes nach den aktuellen Plänen. „Hitzefrei“ gibt es heute nur noch in Grundschulen und auch das selten. Weil es häufig zu Betreuungsproblemen bei den Eltern führt. Moderne Schulen haben überdies häufig auch Raumkühlungsmöglichkeiten über Wärmepumpentechnik
Symbolbild: KI

