Zukünftig Rentensplitting statt Witwenrente?
Die Debatte ist in vollem Gange: Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission erwägt, die Witwenrente abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Was steckt dahinter – und wer würde davon profitieren, wer verlieren?
Was ist aktuell der Stand?
Die Alterssicherungskommission (ASK), die die Bundesregierung mit der Erarbeitung von Reformvorschlägen für die gesetzliche Rentenversicherung beauftragt hat, will laut Medienberichten vorschlagen, die Witwenrente abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Der Abschlussbericht der 13-köpfigen Kommission aus Politikern und Wissenschaftlern soll am 29. Juni 2026 offiziell vorgelegt werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Klar ist: Beschlossen ist noch nichts. Doch die Diskussion ist politisch brisant – und betrifft Millionen Menschen.
Wen betrifft die Witwenrente überhaupt?
Eine Abschaffung der Witwenrente würde mehr als 5,2 Millionen Menschen betreffen, davon allein rund 4,5 Millionen Frauen. Da Frauen im Durchschnitt vier Jahre länger leben als Männer, beziehen derzeit nur etwa 700.000 Männer eine Hinterbliebenenrente.
Wie funktioniert die Witwenrente heute?
Die Witwenrente – rechtlich korrekt: Hinterbliebenenrente – sichert Ehepartner nach dem Tod des Gatten ab. Die Höhe beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Abgezogen wird eigenes Einkommen der Hinterbliebenen oberhalb eines Freibetrags – dieser wird regelmäßig mit den Rentenanpassungen erhöht.
Eigenes Erwerbseinkommen wird bei der Witwenrente ab einem Betrag von aktuell 1.077 Euro angerechnet und mindert die Leistung entsprechend. Wer also nach dem Tod des Partners wieder oder mehr arbeitet, bekommt weniger Witwenrente – ein Mechanismus, den Ökonomen seit Jahren kritisieren.
Was ist das Rentensplitting – und gibt es das nicht schon?
Ja – aber nur als freiwillige Option. Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Beim Rentensplitting werden die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte zusammengezählt und hälftig auf beide Partner verteilt – unabhängig davon, wer tatsächlich mehr gearbeitet hat.
Voraussetzung für das freiwillige Rentensplitting ist bislang, dass die Ehe ab 2002 geschlossen wurde oder – bei früherer Heirat – beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Außerdem müssen beide Partner mindestens 25 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Das Rentensplitting ist auch für eingetragene Lebenspartner möglich.
In der Praxis hat das freiwillige Modell jedoch kaum Verbreitung gefunden – unter anderem weil die Voraussetzungen streng sind und viele Paare die langfristigen Folgen nicht abschätzen konnten oder wollten.
Was würde sich beim verpflichtenden Splittingmodell ändern?
Der entscheidende Unterschied: Beim neuen Modell würde das Splitting automatisch und für alle gelten – ohne Wahlmöglichkeit. Beiden Partnern würde automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben, die sie gemeinsam während der Ehe erarbeiten.
Das bedeutet: Bereits während der Ehe fließen Rentenpunkte jeweils zur Hälfte auf beide Konten. Stirbt ein Partner, entfällt die klassische Witwenrente – jeder hat dann nur noch seine eigene, durch das Splitting aufgestockte Rente.
Wer würde sich besser stellen?
Das neue Modell hätte durchaus Vorteile – allerdings hauptsächlich für eine bestimmte Gruppe:
Frauen mit eigener Erwerbsbiografie profitieren am meisten. Beim Rentensplitting ist eigenes Einkommen für die Splittingrente unschädlich – anders als bei der heutigen Witwenrente, wo Mehrarbeit durch Anrechnung bestraft wird. Wer also nach dem Tod des Partners weiter voll arbeitet, würde nicht mehr finanziell bestraft.
Für manche Frauen könnte ein verpflichtendes Splitting zudem transparenter sein, weil beide Partner von Anfang an sehen, welche Ansprüche aus der Ehezeit entstehen.

Wer würde sich schlechter stellen?
Hier liegt der eigentliche Sprengstoff der Debatte. Das Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung ist eindeutig:
In einem fiktiven Beispiel hat der Ehemann 60 Entgeltpunkte erworben, davon 40 in den Ehejahren, die Ehefrau 20 Entgeltpunkte, wovon 10 aus den Ehejahren stammen. Ohne Rentensplitting würde die hinterbliebene Ehefrau zusätzlich zu ihrer eigenen Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro erhalten – in Summe 2.162 Euro pro Monat. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting vorgenommen, hätte die Frau nur ihre eigene Rente von 1.428 Euro – und damit satte 734 Euro weniger im Monat.
Das trifft vor allem:
- Klassische „Zuverdienerinnen“, die lange in Teilzeit gearbeitet oder Kinder erzogen haben, während der Partner Vollzeit tätig war
- Ältere Jahrgänge, die ihre gesamte Lebensplanung auf die Erwartung einer Witwenrente ausgerichtet haben
- Frauen in Ehen mit starkem Einkommensgefälle, bei denen der Mann deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat
Viele ältere Paare haben ihre Lebensplanung – etwa Teilzeit, Hausarbeit, Pflege – in der Erwartung einer Hinterbliebenenrente ausgerichtet. Ein Systemwechsel ohne lange Übergangsfristen könnte als Vertrauensbruch erlebt werden.
Was sagen die Kritiker des Reformvorschlags?
Die Wirtschaftsweisen sehen die bisherige Witwenrente zwar kritisch, weil sie ihrer Einschätzung nach nicht mehr gut zu heutigen Erwerbs- und Familienbiografien passt. Ökonomen auf der anderen Seite verweisen jedoch darauf, dass das Splitting vor allem Menschen mit atypischen Erwerbsbiografien schädigt – also genau jene Generation von Frauen, die noch im alten Rollenbild aufgewachsen ist.
Welche Argumente sprechen für die Reform?
Die Kommission sieht in der Witwenrente in ihrer jetzigen Form vor allem für Frauen einen Fehlanreiz: Sie kann dazu verleiten, die Erwerbstätigkeit nach dem Tod des Partners einzuschränken oder ganz aufzugeben – weil zusätzliches Einkommen die Hinterbliebenenrente mindert und sich Mehrarbeit kaum in einem höheren Gesamteinkommen niederschlägt. Ein verpflichtendes Splitting würde diesen Fehlanreiz beseitigen und Frauen motivieren, stärker am Erwerbsleben teilzunehmen.
Ist eine Abschaffung der Witwenrente realistisch?
Bislang gibt es keine beschlossene Abschaffung der Witwenrente. Die Forderungen der Wirtschaftsweisen erhöhen aber den Druck auf die Politik, die Hinterbliebenenversorgung im Zuge einer größeren Rentenreform zu prüfen. Offen ist vor allem, ob ein mögliches Pflichtmodell nur für neue Ehen gelten würde oder auch jüngere bestehende Ehen erfassen könnte.
Das Expertengremium schlägt für eine mögliche Abschaffung der Witwenrente eine Übergangszeit sowie einen Bestandsschutz vor – bestehende Ansprüche würden also nicht einfach gestrichen. Ob daraus ein Gesetz wird, hängt letztlich von politischen Mehrheiten ab.
Fazit
Die Debatte um die Witwenrente ist keine akademische Übung – sie berührt die Altersabsicherung von Millionen Menschen, überwiegend Frauen. Das Rentensplitting als Pflichtmodell hat eine klare Logik: Es fördert Eigenständigkeit und beseitigt Fehlanreize. Für Frauen, die ihr Leben auf das bestehende System ausgerichtet haben, könnte es jedoch einen erheblichen finanziellen Rückschritt bedeuten.
Wer heute noch mitten im Berufsleben steht und in einer Ehe mit annähernd gleichem Einkommen lebt, dürfte von der Reform wenig spüren oder sogar profitieren. Wer hingegen jahrzehntelang Kinder erzogen und auf die Witwenrente als Sicherheitsnetz vertraut hat, könnte im Alter empfindlich schlechter dastehen – und das nach einem langen Leben, das nach den Spielregeln des alten Systems geplant wurde.
