Regelaltersrente, Rente ab 63, Schwerbehindertenrente: Die gesetzlichen Möglichkeiten im Überblick – und was die Statistik über das tatsächliche Renteneintrittsalter von Frauen, Männern und Beamten verrät.
Kaum eine Frage beschäftigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland so sehr wie diese: Wann kann ich endlich in Rente gehen? Die Antwort ist komplizierter, als viele denken. Denn das deutsche Rentenrecht kennt nicht den einen Renteneintritt, sondern mehrere Wege in den Ruhestand – mit unterschiedlichen Altersgrenzen, Voraussetzungen und finanziellen Folgen. Wer die Regeln kennt, kann seinen Ruhestand besser planen und teure Fehler vermeiden. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Rentenarten, zeigt, wann Deutsche tatsächlich in Rente gehen, und wirft einen genauen Blick auf eine Gruppe, die regelmäßig für Diskussionen sorgt: die Beamtinnen und Beamten mit ihren Pensionen.
Die Regelaltersrente: Schrittweise auf dem Weg zur 67
Die Regelaltersrente ist der Standardfall des deutschen Rentensystems. Wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (die sogenannte allgemeine Wartezeit), kann diese Rente ohne Abschläge beziehen.
Lange Zeit lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschloss der Bundestag im Jahr 2007 jedoch die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Seit 2012 steigt die Altersgrenze Jahrgang für Jahrgang an – zunächst in Schritten von einem Monat, seit dem Geburtsjahrgang 1959 in Schritten von zwei Monaten. Konkret bedeutet das für die aktuell relevanten Jahrgänge:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Wer 1964 oder später geboren wurde, muss also bis zum 67. Geburtstag arbeiten, um die reguläre Altersrente ohne Abzüge zu erhalten. Die Anhebung wird im Jahr 2031 vollständig abgeschlossen sein, wenn der Jahrgang 1964 die neue Grenze erreicht. Wichtig zu wissen: Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen der Regelaltersgrenze tatsächlich in Rente zu gehen. Wer länger arbeitet, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente – pro Jahr also sechs Prozent. Hinzu kommen weitere Rentenpunkte durch die fortgesetzte Beitragszahlung.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die sogenannte Rente ab 63
Kaum eine Rentenart hat in den vergangenen Jahren für so viel Aufmerksamkeit gesorgt wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die 2014 unter dem Schlagwort „Rente mit 63″ eingeführt wurde. Sie richtet sich an Menschen, die besonders lange gearbeitet und eingezahlt haben: Voraussetzung sind 45 Jahre an Beitragszeiten, die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren. Dazu zählen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie unter bestimmten Bedingungen Zeiten des Bezugs von Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.
Der große Vorteil: Diese Rente ist komplett abschlagsfrei. Der Name „Rente mit 63″ ist allerdings inzwischen irreführend. Denn auch hier wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Nur die Jahrgänge 1951 und 1952 konnten tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Seither steigt die Grenze parallel zur Regelaltersgrenze an: Der Jahrgang 1961 kann diese Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen, der Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Grenze bei 65 Jahren – also genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Die Statistik zeigt übrigens ein deutliches Geschlechtergefälle: Nach Angaben des Demografieportals von Bund und Ländern nutzen Männer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte deutlich häufiger als Frauen, da sie öfter auf durchgängige Erwerbsbiografien mit 45 Versicherungsjahren kommen. Frauen gehen dagegen häufiger über die Regelaltersrente oder die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand.
Die Altersrente für langjährig Versicherte: Früher gehen, aber mit Abschlägen
Wer „nur“ auf 35 Versicherungsjahre kommt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Sie ermöglicht den Renteneintritt bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – und zwar unabhängig vom Geburtsjahrgang. Der Haken: Für jeden Monat, den man vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Das summiert sich auf 3,6 Prozent pro Jahr.
Ein Beispiel macht die Dimension deutlich: Wer zum Jahrgang 1964 gehört und mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente geht, nimmt den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf – und zwar lebenslang, nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei einer Rente von 1.600 Euro brutto wären das dauerhaft rund 230 Euro weniger im Monat. Hinzu kommt, dass durch den früheren Ausstieg auch Beitragsjahre fehlen, die die Rente zusätzlich erhöht hätten. Wer diesen Weg wählt, sollte also genau rechnen. Abschläge lassen sich übrigens durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen – diese Möglichkeit besteht ab dem 50. Lebensjahr.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) genießen im Rentenrecht einen besonderen Schutz. Sie können mit 35 Versicherungsjahren bereits zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 bedeutet das: abschlagsfreier Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Darüber hinaus ist ein noch früherer Einstieg möglich: Bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze – beim Jahrgang 1964 also ab 62 Jahren – kann die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden. Dann fallen allerdings Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat an, maximal 10,8 Prozent. Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt ist; eine spätere Verschlechterung oder Aberkennung des Status ändert an der laufenden Rente nichts mehr.
Die Erwerbsminderungsrente: Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt
Streng genommen keine Altersrente, aber in der Praxis für viele Menschen der Weg aus dem Erwerbsleben: die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie wird gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann – und zwar in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nur im erlernten Beruf.
Die Zahlen zeigen, wie relevant dieser Weg ist: Nach Angaben des Demografieportals entfielen zuletzt rund 15 Prozent aller neuen Versichertenrenten auf Erwerbsminderungsrenten. Das durchschnittliche Zugangsalter lag dabei 2023 bei 54,5 Jahren für Männer und 53,6 Jahren für Frauen – also weit unter jeder regulären Altersgrenze. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wechselt mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in die Regelaltersrente.
Auslaufmodelle: Altersrente für Frauen und nach Arbeitslosigkeit
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Zwei früher weit verbreitete Rentenarten existieren nur noch für die Jahrgänge vor 1952 und spielen für heutige Neurentner keine Rolle mehr. Die Altersrente für Frauen ermöglichte Frauen unter bestimmten Voraussetzungen den Rentenbeginn ab 60 Jahren, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit bot Älteren nach Jobverlust einen vorgezogenen Ausstieg. Beide Modelle wurden im Zuge der Rentenreformen abgeschafft. Ihr Wegfall ist einer der Gründe, warum das tatsächliche Renteneintrittsalter in Deutschland seit Jahren steigt.
Wann gehen die Deutschen tatsächlich in Rente?
So viel zur Theorie – doch wann verabschieden sich die Deutschen wirklich aus dem Arbeitsleben? Die Antwort liefert die Statistik der Deutschen Rentenversicherung, die das Statistische Bundesamt regelmäßig aufbereitet. Demnach lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei den Altersrenten im Jahr 2024 für Frauen und Männer bei 64,7 Jahren.
Bemerkenswert ist dabei zweierlei. Erstens: Frauen und Männer gehen heute praktisch gleichzeitig in Rente. Das war nicht immer so – über Jahrzehnte lagen die Eintrittsalter auseinander, unter anderem wegen der speziellen Frauenaltersrente ab 60. Zweitens: Das Renteneintrittsalter ist über die vergangenen zwei Jahrzehnte deutlich gestiegen. Im Jahr 2004 lag es noch bei 63,0 Jahren für Frauen und 63,1 Jahren für Männer. Innerhalb von 20 Jahren haben sich die Deutschen also im Schnitt gut anderthalb Jahre länger im Erwerbsleben gehalten.
Der historische Tiefpunkt liegt noch weiter zurück: Anfang der 1980er Jahre, als Vorruhestands- und Frühverrentungsmodelle boomten, gingen westdeutsche Männer im Durchschnitt mit 62,3 Jahren und Frauen mit 61,5 Jahren in Rente. Erst die Einführung von Abschlägen bei vorgezogenem Rentenbeginn, das Auslaufen der Frühverrentungsmodelle und die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze haben den Trend umgekehrt.
Trotz des Anstiegs gilt: Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt nach wie vor deutlich unter der gesetzlichen Regelaltersgrenze, die für die 2024 in Rente gegangenen Jahrgänge bereits bei rund 66 Jahren lag. Viele Deutsche nehmen also weiterhin Abschläge in Kauf oder nutzen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, um früher auszusteigen. Nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 geht nach wie vor ein erheblicher Teil der Älteren vorzeitig in den Ruhestand.
Ein Blick auf die Bezugsdauer rundet das Bild ab: Frauen bezogen ihre Rente zuletzt durchschnittlich 22,1 Jahre lang, Männer 18,9 Jahre. Zum Vergleich: 2004 lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei Frauen noch bei 19,5 Jahren und bei Männern bei 14,3 Jahren. Die gestiegene Lebenserwartung sorgt also dafür, dass trotz des späteren Renteneintritts immer länger Rente gezahlt wird – eine der zentralen Herausforderungen für die Finanzierung des Systems.
Und die Beamten? Ein Blick auf das Pensionsalter
Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie erhalten im Ruhestand eine Pension, im Fachjargon Ruhegehalt genannt, die direkt vom Dienstherrn – also Bund, Land oder Kommune – gezahlt wird. Auch für sie gilt grundsätzlich die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre für die Jahrgänge ab 1964. Daneben existieren jedoch besondere Altersgrenzen: Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Berufssoldaten dürfen aufgrund der besonderen Belastungen ihres Dienstes deutlich früher in den Ruhestand treten, teils bereits mit 60 oder 62 Jahren.
Wie sieht die Realität aus? Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen für die rund 55.900 Neupensionierungen des Jahres 2024 detailliert aufgeschlüsselt – und sie zeigen ein differenziertes Bild:
- 38 Prozent der Neupensionäre gingen mit Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichte, war dabei im Schnitt 66,1 Jahre alt. Wer eine besondere Altersgrenze nutzte – etwa im Vollzugsdienst oder als Berufssoldat – ging im Durchschnitt mit 60,8 Jahren.
- 41 Prozent traten vorzeitig über eine sogenannte Antragsaltersgrenze in den Ruhestand, etwa wegen Schwerbehinderung, langer Dienstzeit oder unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen. Ihr Durchschnittsalter: 64,0 Jahre.
- 17 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt – im Durchschnitt mit gerade einmal 55,8 Jahren.
Rechnet man alle Pensionierungsgründe zusammen, gingen Beamte zuletzt im Schnitt mit etwa 63,9 Jahren in den Ruhestand. Das Demografieportal von Bund und Ländern weist für 2022 ähnliche Werte aus: 62,9 Jahre beim Bund, 62,5 Jahre bei den Ländern und 62,6 Jahre bei den Kommunen – jeweils einschließlich der Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit.
Der oft gehörte Vorwurf, Beamte würden sich massenhaft früh in die Pension verabschieden, während Angestellte bis 67 durchhalten müssten, hält dem Faktencheck also nur teilweise stand: Das durchschnittliche Pensionsalter liegt zwar etwas unter dem Renteneintrittsalter der gesetzlich Versicherten von 64,7 Jahren. Ein erheblicher Teil der Differenz erklärt sich jedoch durch die besonderen Altersgrenzen für Polizei, Feuerwehr und Soldaten sowie durch die Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit. Wie bei den gesetzlich Versicherten gilt auch hier: Wer vorzeitig geht, muss Versorgungsabschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen, maximal 14,4 Prozent.
Durchschnittsrente und Durchschnittspension: Der große Unterschied
Beim Geld wird der Abstand zwischen den Systemen dann allerdings unübersehbar. Zunächst die gesetzliche Rente: Nach Auswertungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) auf Basis der Rentenversicherungsdaten erhielten Frauen im Rentenbestand 2024 eine durchschnittliche Altersrente von rund 955 Euro im Monat, Männer kamen auf etwa 1.405 Euro. Die geschlechtsbezogene Rentenlücke, der sogenannte Gender Pension Gap, beträgt damit rund 32 Prozent. Die Ursachen liegen in den Erwerbsbiografien: Frauen weisen im Schnitt nur 33 Versicherungsjahre auf, Männer dagegen rund 42 – eine Folge von Kindererziehungszeiten, Teilzeitarbeit und im Durchschnitt niedrigeren Löhnen.
Deutlich besser sieht es für diejenigen aus, die lange durchgehend eingezahlt haben: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, erhielt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums zuletzt im Schnitt 1.543 Euro netto ausgezahlt – Männer 1.637 Euro, Frauen 1.323 Euro. Die sogenannte Standardrente oder Eckrente, eine Rechengröße für einen Modellrentner mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst, lag zum 1. Juli 2025 bei 1.835,55 Euro brutto, was einem verfügbaren Betrag von rund 1.613 Euro entspricht. Das Rentenniveau – das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn – ist durch das Rentenpaket der Bundesregierung bis 2031 bei 48 Prozent gesetzlich abgesichert.
Nun zu den Pensionen: Zum 1. Januar 2025 zählte das Statistische Bundesamt rund 1,42 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Sie erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat – ein Plus von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als der Wert noch bei 3.240 Euro lag. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2015, hatte die Durchschnittspension noch 2.730 Euro betragen. Die Ausgaben für die Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten summierten sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro.
Die Rechnung ist schnell gemacht: Die durchschnittliche Beamtenpension ist mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittliche Altersrente eines Mannes und mehr als dreimal so hoch wie die einer Frau. Selbst die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erreicht nicht einmal 60 Prozent der Durchschnittspension.
Warum die Pensionen so viel höher ausfallen
So plakativ der Vergleich ist – ganz fair ist er nicht, und das aus mehreren Gründen. Erstens berechnet sich die Pension nach einem anderen Prinzip: Beamte erhalten pro Dienstjahr 1,79375 Prozent ihrer letzten ruhegehaltfähigen Bezüge, maximal 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Maßgeblich ist also das Endgehalt der Karriere – während die gesetzliche Rente das gesamte Erwerbsleben abbildet, in dem auch schlechter bezahlte Anfangsjahre zu Buche schlagen. Der tatsächliche durchschnittliche Ruhegehaltssatz lag laut Versorgungsbericht der Bundesregierung im Bundesbereich zuletzt bei 66,9 Prozent. Im Ergebnis erhalten Beamte im Ruhestand durchschnittlich rund 65,6 Prozent ihres letzten Gehalts, während gesetzlich Versicherte auf etwa 48 Prozent ihres Durchschnittseinkommens kommen.
Zweitens ist die Struktur der Beamtenschaft eine andere: Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung gehörten zuletzt rund 89 Prozent der Ruhestandsbeamten der Länder dem gehobenen oder höheren Dienst an – Lehrer, Richter, Verwaltungsjuristen, Professoren. Akademiker mit durchgehenden Vollzeitkarrieren würden auch in der gesetzlichen Rentenversicherung überdurchschnittliche Renten erzielen. In den Durchschnitt der gesetzlichen Rente fließen dagegen auch Kleinstrenten von Selbstständigen, Hausfrauen oder eben Beamten ein, die nur wenige Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Drittens unterscheiden sich die Abzüge: Pensionen werden seit jeher voll nachgelagert besteuert und unterliegen damit in der Regel einer höheren Steuerlast als Renten, deren steuerpflichtiger Anteil erst schrittweise bis 2040 auf 100 Prozent steigt. Dafür zahlen Pensionäre keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung; bei der Krankenversicherung sind sie meist privat versichert und erhalten über die Beihilfe weiterhin eine Beteiligung des Dienstherrn.
Unter dem Strich bleibt dennoch ein erheblicher Niveauunterschied bestehen, der regelmäßig politische Debatten befeuert – zuletzt etwa über die Frage, ob Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten.
Fazit: Viele Wege führen in den Ruhestand
Das deutsche Rentensystem bietet mehr Flexibilität, als die plakative „Rente mit 67″ vermuten lässt. Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, geht weiterhin abschlagsfrei deutlich vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Wer 35 Jahre eingezahlt hat, kann sich den früheren Ausstieg mit Abschlägen erkaufen. Und Menschen mit Schwerbehinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen stehen eigene Wege offen.
Die Statistik zeigt: Die Deutschen gehen heute im Schnitt mit 64,7 Jahren in Rente – deutlich später als noch vor 20 Jahren, aber immer noch vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Frauen und Männer unterscheiden sich beim Eintrittsalter kaum noch, wohl aber massiv bei der Rentenhöhe: Mit durchschnittlich 955 Euro liegt die Altersrente der Frauen rund ein Drittel unter der der Männer. Beamte wiederum gehen im Schnitt etwas früher in den Ruhestand als gesetzlich Versicherte und beziehen mit durchschnittlich 3.416 Euro eine mehr als doppelt so hohe Altersversorgung – ein Unterschied, der sich teilweise, aber eben nur teilweise, durch Berechnungssystematik und Personalstruktur erklären lässt.
Wer seinen eigenen Ruhestand plant, sollte sich von Durchschnittswerten ohnehin nicht leiten lassen, sondern die persönliche Renteninformation prüfen und durchrechnen, was ein vorgezogener Rentenbeginn konkret kostet. Denn eines gilt für Rentner wie für Pensionäre gleichermaßen: Jeder Monat früher ist ein Stück Freiheit – das man bis ans Lebensende bezahlt.
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Deutsche Rentenversicherung, Demografieportal des Bundes und der Länder, WSI GenderDatenPortal der Hans-Böckler-Stiftung, Versorgungsbericht und Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. Stand der Daten: Berichtsjahre 2024/2025.
Symbolbild: KI
