Depot erneut in Schwierigkeiten – Muttergesellschaft beantragt Insolvenz
Die GDC Deutschland GmbH, Muttergesellschaft der Deko‑ und Wohnaccessoires‑Kette Depot, hat beim Amtsgericht Aschaffenburg erneut Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung bereits angeordnet.
Damit versucht das Unternehmen, sich unter eigener Leitung zu sanieren, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter die Interessen der Gläubiger überwacht. Zum vorläufigen Sachwalter wurde laut Gerichtsbeschluss der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt.
Hintergrund: Zweite Insolvenz binnen zwei Jahren
Depot hatte bereits 2024 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen. Nach einer Sanierung konnte das Unternehmen den Geschäftsbetrieb fortsetzen und rund 150 Filialen in Deutschland weiterführen.
Die erneute Insolvenz zeigt, dass die wirtschaftliche Lage weiterhin angespannt ist. Laut Unternehmensangaben sollen die Filialen vorerst geöffnet bleiben, während die Geschäftsführung ein neues Sanierungskonzept erarbeitet.
Gründe für die erneute Schieflage
Nach Angaben der Geschäftsführung und Branchenanalysen sind mehrere Faktoren ausschlaggebend:
- Kaufzurückhaltung im Einzelhandel und sinkende Nachfrage nach Deko‑Artikeln
- Wettbewerbsdruck durch Online‑Plattformen wie Temu und Amazon
- Gestiegene Beschaffungskosten und höhere Zölle
- Hohe Mietkosten für Filialflächen
Depot will nun prüfen, welche Standorte langfristig rentabel sind und Gespräche mit Vermietern über Mietanpassungen führen.
Auswirkungen auf Beschäftigte und Filialen
Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, Gutscheine und Umtauschrechte bleiben gültig.
Wie viele Filialen oder Arbeitsplätze betroffen sind, ist derzeit nicht offiziell bestätigt. Branchenkreise gehen jedoch davon aus, dass ein Teil der rund 150 Standorte überprüft wird.
Ausblick
Mit der erneuten Eigenverwaltung will Depot eine Zerschlagung vermeiden und den Betrieb stabilisieren. Ob die Sanierung gelingt, hängt von der Zustimmung der Gläubiger und der Umsetzung des neuen Geschäftsplans ab.
Das Verfahren befindet sich noch im vorläufigen Stadium; weitere Entscheidungen des Amtsgerichts Aschaffenburg werden in den kommenden Wochen erwartet.
