Deutliche Verbesserungen u.a. für Caritas-Beschäftigte: Tarifabschluss AVR 2025 bringt kräftige Gehaltssteigerungen
Besonders Schicht- und Wechselarbeiter profitieren von den neuen Regelungen – Zulagen steigen teilweise um über 150 Prozent
Die Caritas-Beschäftigten in Deutschland können sich auf deutliche Verbesserungen freuen: Nach erfolgreichen Verhandlungen hat die Bundeskommission einen neuen Tarifabschluss für die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) verabschiedet, der vor allem Mitarbeitenden in der Schicht- und Wechselarbeit erhebliche finanzielle Verbesserungen bringt.
Grundentgelte steigen in zwei Stufen
Die Grundgehälter der Beschäftigten werden in zwei Schritten angehoben: Zum 1. Juli 2025 erhöhen sich die Grundentgelte um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent folgt ab dem 1. Februar 2026. Diese Regelung gilt für die AVR-Anlagen 3, 31, 32 und 33.
Parallel dazu steigen auch die weiteren dynamischen Vergütungsbestandteile – zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und ab Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Massive Aufwertung der Schichtzulagen
Besonders deutlich fallen die Verbesserungen bei den Zulagen für Schicht- und Wechselarbeit aus. Die monatliche Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt von bisher 155 Euro auf 250 Euro – ein Plus von über 61 Prozent. Mitarbeitende in ständiger Schichtarbeit erhalten künftig 100 Euro monatlich statt der bisherigen 40 Euro, was einer Steigerung von 150 Prozent entspricht.
Auch die stündlichen Zulagen für nicht-ständige Schicht- und Wechselarbeit werden deutlich angehoben. So steigt beispielsweise die Zulage für nicht-ständige Wechselschicht von 0,93 Euro auf bis zu 1,49 Euro pro Stunde, je nach Anlage.
Unterschiedliche Regelungen je nach Arbeitsbereich
Der Tarifabschluss berücksichtigt die verschiedenen Arbeitsbereiche innerhalb der Caritas: Beschäftigte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen erhalten die höchsten Zulagen, während für Mitarbeitende in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie anderen Bereichen leicht abgestufte Sätze gelten.
Die Pflegezulage wird ebenfalls erhöht – zunächst auf 137,96 Euro ab Juli 2025, dann auf 141,82 Euro ab Februar 2026.
Bessere Bedingungen auch für Auszubildende
Auch die Nachwuchskräfte profitieren von dem Abschluss: Die Ausbildungsvergütung steigt um jeweils 75 Euro monatlich – sowohl zum 1. Juli 2025 als auch zum 1. Februar 2026. Zusätzlich erhöht sich das Urlaubsgeld für Auszubildende entsprechend den allgemeinen Steigerungsraten.
Gültigkeit bis 2027
Die vereinbarten Verbesserungen gelten zunächst bis zum 31. März 2027. Ein wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2027 nehmen die neu festgesetzten Schicht- und Wechselschichtzulagen an künftigen allgemeinen Entgelterhöhungen teil, was eine dauerhafte Aufwertung dieser Tätigkeiten bedeutet.
Die Bundeskommission hat mit diesem Abschluss mittlere Werte festgelegt, auf deren Basis die regionalen Kommissionen ihre eigenen Werte bestimmen müssen. Damit ist gewährleistet, dass die Verbesserungen flächendeckend umgesetzt werden, regional aber durchaus noch weitere Anpassungen möglich sind.
Der neue Tarifabschluss unterstreicht die Wertschätzung für die Arbeit der Caritas-Beschäftigten, insbesondere für diejenigen, die in belastenden Schichtdiensten tätig sind und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen leisten.