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Ein 31 Jahre alter Mann, der mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde, unternahm den Versuch, bei Weil die Grenze nach Deutschland auf der Autobahn zu passieren. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei fiel allerdings auf, dass die Haftbefehle zu vollstrecken waren. Ein Gericht hatte den Deutschen bereits zu einer Geldstrafe von 3120 Euro verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Auch die Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichtzahlung hatte er nicht angetreten. Der zweite Haftbefehl war ausgestellt worden, weil er zu einem weiteren Gerichtsverfahren gegen ihn (wegen Bedrohung) gar nicht erst erschienen war.

Die Bundespolizei sorgte für eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe mehrere Monate absitzen darf. Überdies kann er nunmehr im Gefängnis auf seine nächste Gerichtsverhandlung warten. Er wird aus der JVA dorthin gebracht, um sicherzustellen, dass er auch erscheint.

Von BSF

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