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Die Stadt Freiburg hat das Bewohnerparken neu geregelt und damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni reagiert.

Ab dem 1.12.203 kostet das Anwohnerparken eine einheitliche Gebühr von 200 Euro pro Jahr, was umgerechnet 16,67 € pro Monat sind. Diese Regelung löst die zuletzt geltende Regelung mit 30 Euro pro Jahr ab und ist damit zwar billiger als der erste Erhöhungsversuch (360 Euro p.a.), aber immer noch teurer als die bisherige Lösung. Mit 16,67 € pro Monat parken die Bewohner aber immer noch relativ preiswert. Für diesen Preis dürften sie kaum einen Tiefgaragenstellplatz oder eine Garage in Freiburg finden.

Eine Sozialstaffelung hat man nicht vorgenommen, weil diese rechtlich nicht zulässig sei. Der Bund hätte eine Sozialstaffelung vorher zulassen müssen, was bislang nicht der Fall ist. Auch hatte das Gericht die Höhe der Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge bemängelt. Daher hat man jetzt eine einheitliche Gebühr von 200 Euro für alle. Das vereinfacht das Verfahren erheblich.

Die Stadt Freiburg hat eine mögliche Bezuschussung (Karlsruher Modell) im Auge, wartet dazu aber die Positionierung des Landes im ab.

Was ist mit den Besitzern eine alten Bewohnerparkausweises für 30 Euro?

Wer in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro (für 12 Monate) erhalten hat, kann ihn bis zum Ablauf der Frist auch verwenden. Erst danach gilt die neue Gebührenhöhe.

Anträge für neue Bewohnerparkausweise können künftig digital über ein Online-Formular gestellt werden.

Symbolbild: cc0 pixabay

Von BSF

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