Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg

Wie die Polizei erst heute bekannt gab, kam es am Sonntag, den 15.10.2023 gegen 12:15 Uhr zu einem Sexualdelikt in Freiburg. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, hat der 61-jährige Täter als Radfahrer eine Frau im Bereich der Breisacher Straße/Heiliggeiststraße angesprochen. Unter einem Vorwand lockte er sie zu einer nahe gelegenen Tiefgarage. Unter Gewalt kam es dort zu einem sexuellen Übergriff. Die Frau nutzte einen Moment der Unaufmerksamkeit des Mannes und konnte flüchten und Passanten alarmieren. Dem Mann gelang in der Zeit zunächst die Flucht.

Bereits verurteilter Sextäter schlug nochmal zu

Die Kriminalpolizei brauchte nicht lange, um herauszufinden, wer der mutmaßliche Täter war: Ein Mann wie vom Opfer beschrieben war bereits in der Vergangenheit wegen Sexualdelikten verurteilt worden. Wegen seiner Taten im Jahr 1996 wurde er 1997 vom Landgericht Stuttgart bereits verurteilt und saß zunächst in Strafhaft. Weil er so gefährlich ist, saß er seit 2009 ununterbrochen in der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Dort hielt man es für eine gute Idee, den Mann immer wieder unbegleitet in Freiburg herumlaufen zu lassen und gewährte ihm seit Mai 2023 vollzugsöffnende Maßnahmen. So durfte er auch im Rahmen eines „genehmigten unbegleiteten Ausgangs“ am Sonntag unbegleitet in Freiburg herumlaufen. So wollte man nach positiven Gutachten zweier „Sachverständiger „erproben„, ob er für Entlassung geeignet sei.

Eine „Probe“ seines Verhaltens hat die 26-Jährige bekommen. Mit der Tat am Sonntag hat der deutsche Tatverdächtige nunmehr unter Beweis gestellt, dass dem offensichtlich nicht so ist. Das Amtsgericht Freiburg hat nach Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg am 17.10.2023 Haftbefehl erlassen und der Mann sitzt wieder in Untersuchungshaft.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert