Änderungen 20232023 Änderungen

Neues Jahr, neues Glück. Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 ändern sich einige Dinge in Deutschland. Vor allen Dingen im finanziellen Bereich. Hier die wichtigsten Änderungen, die in 2023 auf uns zukommen:

Wohngeld-Zugang ab 2023 leichter

Ab dem 1.1.2023 dürften deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben, da man die Anspruchsvoraussetzungen verbessert hat. So bekommen deutlich mehr Haushalte einen Mietzuschuss. Man rechnet damit, dass 2 Millionen Haushalte anspruchsberechtigt sind und im Durchschnitt dann 370 Euro im Monat erhalten. Bisher ist der monatlich durchschnittliche Anspruch bei 177 Euro. Auch eine Heizkostenpauschale, die man mit 1,20 Euro pro Quadratmeter kalkuliert, ist im neuen Paket enthalten. Arbeitnehmer mit Mindestlohn, Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld sollten besonders prüfen, ob Sie berechtigt sind.

Wohngeldrechner für Wohngeld 2023

Auf der Webseite www.bmwsb.bund.de nach Wohngeldrechner suchen und dort eine erste Berechnung vornehmen, gibt einen ersten Eindruck, ob eine Berechtigung vorliegen könnte. Hier geht es direkt zum Wohngeldrechner 2023.

Krankenkassen werden teurer

Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer, da der Pflichtanteil um 0,3% auf 16,2% des Bruttolohns angehoben wird.

Midijob-Grenze 2023 wird angehoben

Für die sogenannten Midijobs, bei denen Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, ändert sich die Grenze, bis zu der das möglich ist. Bis 2022 lag die Grenze bei 1.600 Euro im Monat. Dies wird ab 2023 auf 2.000 Euro monatlich angehoben.

Kindergeld 2023 wird erhöht

Das Kindergeld für Kinder wird in Deutschland erhöht. Ab 2023 soll es einheitlich 250 Euro pro Kind geben. Bislang gab es:

  • 219 Euro für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 für das vierte und jedes weitere Kind

Bürgergeld statt Hartz IV

Ab 2023 soll das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, ablösen. Statt 449 Euro im Monat soll es nunmehr 502 Euro als Regelsatz geben. Im Detail sind beim Bürgergeld folgende Auszahlungen vorgesehen, die jeweils zum Ende des Vormonats überwiesen werden sollen:

Regelbedarfsstufe 1502 Eurofür alleinstehende Personen
Regelbedarfsstufe 2451 Eurofür Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3402 Eurofür Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben
Regelbedarfsstufe 4420 EuroKinder von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5348 EuroKinder von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6318 EuroKinder im Alter bis zum Alter von 5 Jahren
Bürgergeld ab 1.1.2023 nach Personengruppen

Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen

Ab 2023 kappt man die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner. Die Grenzen werden ersatzlos gestrichen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, für den gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro im Jahr. Allerdings dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auch weiterhin nicht mehr als 3 oder 6 Stunden am Tag arbeiten – je nach Leistungsvermögen (ganze/halbe Erwerbsminderungsrente). Die Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenenrenten (Witwenrente) bleibt bestehen.

Kinderkrankengeld auch 2023

Auch in 2023 wurde durch eine Verlängerung die Regelung fortgeführt, dass Eltern kranker Kinder, wenn sie gesetzlich versichert sind, je Kind bis zu 30 Arbeitstagen Kinderkrankengeld beantragen können. Alleinerziehende sogar bis zu 60 Arbeitstagen. Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt 90% des ausgefallenen Nettogehalts.

49 Euro-Ticket kommt

Nachdem sich Bund und Länder nun doch über eine Finanzierung einigen konnten, soll in 2023 das 49 Euro-Ticket kommen, welches als Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket vorgesehen ist. Es gilt für den öffentlichen Regional- und Nahverkehr. Es gilt nicht in ICE oder IC. Das Ticket soll vor allen Dingen digital und im monatlich kündbaren Abo angeboten werden. Der genaue Starttermin ist noch unklar. Voraussichtlich wird ein Start zum 1.1.2023 nicht funktionieren. Als wahrscheinlich gilt ein Start zum 1.4.2023. Der Bundesverkehrsminister hofft auf einen früheren Start und sieht neben dem digitalen Angebot auch eine Plastikkarte als Ticket. Die Länder sehen eher einen Start zum 1.4.2023.

Strompreisbremse 2023 kommt

Ab dem 1.1.2023 gilt eine Strompreisbremse. Verbraucher zahlen dann maximal 40 Cent für eine Kilowattstunde Strom. Das jedenfalls gilt für ein Grundkontingent in der Höhe von 80% der Jahresverbrauchsprognose.

Gaspreisbremse kommt

Ab 1.März soll dann auch eine Gaspreisbremse gelten – hier strebt man eine Rückwirkung ab 1.2.2023 an. Verbraucher sollen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen – ebenfalls im Rahmen eine Grundkontingents von 80% des Vorjahresverbrauchs. Für Fernwärme ist eine Bremse bei 9,5 Cent vorgesehen.

Krankmeldungen werden elektronisch an Arbeitgeber übermittelt

Die gelben Zettel, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die gesetzlich Versicherte, nach einem Arztbesuch an den Arbeitgeber weiterreichen mussten, entfallen ab 1.1.2023.

Bereits im Laufe des Jahres 2022 haben die meisten Arztpraxen bereits die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen eingeführt. Ab 1.1.2023 werden nun die Arbeitsunfähigkeitsdaten auch elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Nicht aber die Diagnose. Auch weiterhin erfährt der Arbeitgeber nicht, welche Krankheit man hat.

Allerdings muss man aufpassen: Die elektronische Übermittlung ersetzt nicht unbedingt die Pflicht zur persönlichen Krankmeldung beim Arbeitgeber. Auch weiterhin kann der Arbeitgeber verlangen, dass man morgens anruft und sich krank meldet. Nur die physische, zusätzliche Übermittlung einer Krankmeldung in Papierform entfällt ab 2023. Neu ist, dass zukünftig der Arbeitgeber noch nicht einmal den Arzt erfährt, der die Krankmeldung ausgestellt hat. Wer in der Vergangenheit ein schlechtes Gewissen hatte, weil er eine Krankmeldung vom Psychiater oder Proktologen bekommen hat, braucht sich zukünftig keine Gedanken mehr zu machen.

Von BSF

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