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Ab diesem Samstag (12.12.2020) wird es in ganz Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen geben, um die Ausbreitung des Coronavirus zu einzudämmen.

Der bisherige Lockdown Light hat nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht und Appelle an die Vernunft der Bürger kamen nicht bei allen an. Daher gelten in Baden-Württemberg ab 12.12.2020 die folgenden Beschränkungen

Beschränkungen tagsüber (5 bis 20 Uhr):

  • Man darf das Haus auch tagsüber nur noch aus einem triftigen Grund verlassen. Tagsüber zählen darunter:
  • zur Berufsausübung
  • private Treffen mit bis zu 5 Personen (max. 2 Haushalte), Kinder bis 14 zählen nicht mit
  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen zum Studienbetrieb
  • Arztbesuche und auch Tierarztbesuche
  • Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder max. einer Person aus einem anderen Haushalt)
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder Minderjähriger
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren (z.B. auch Gassi gehen)
  • Besuch von Gerichtsterminen
  • Besuch von Demonstrationen

Damit ist ausdrücklich das Spazierengehen mit dem Partner oder einem Haushalts-Externen erlaubt. Es wird also niemand eingesperrt.

Nicht erlaubt ist damit ausdrücklich das „Herumhängen“ auf öffentlichen Plätzen.

Beschränkungen nachts (20 – 5 Uhr):

Das Haus darf nur noch aus wichtigen Gründen verlassen werden. Diese sind nachts deutlich reduziert, wie z.B.:

  • zur Berufsausübung
  • Arztbesuche, Tierartzbesuche
  • Besuch von Schulen, Kitas oder Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Begleitung von Minderjährigen oder unterstützungsbedürftigen Personen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren

Verboten sind nachts ausdrücklich:

  1. Private Versammlungen (Ausnahme: Weihnachtstage 23.-27.12.2020)

Nacht ist als triftiger Grund ebenfalls NICHT ausgeführt: Einzelhandelsbesuche, Sport, Spazieren

Außerdem ist in Baden-Württemberg verboten:

  • Ausschank und Verkauf von Alkohol an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr, damit entfällt auch der Verkauf von Glühwein in offenen oder geschlossenen Behältnissen

Wie lange gelten die neuen Bestimmungen in Baden-Württemberg?

Ministerpräsident Kretschmann kündigte an, dass die neuen Regeln zunächst für 4 Wochen ab dem 12.12.2020 gelten.

Nächste Woche könnte es noch drastischer kommen

Am Sonntag haben die Ministerpräsidenten aller Länder ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin vereinbart. Man geht davon aus, dass dort noch weitergehende Maßnahmen beschlossen werden. Ministerpräsident Kretschmann kann sich z.B. vorstellen, nach Weihnachten bis 10.Januar auch den Einzelhandel zu schließen. NRW-Ministerpräsident Laschet hatte sich sogar für einen harten Lockdown noch vor Weihnachten ausgesprochen.

Hohe Inzidenzzahlen in Baden-Württemberg

In einigen Stadtkreisen liegen in Baden-Württemberg liegen hohe Inzidenzen von über 300 auf 100.000 Einwohner vor, so z.B. in Heilbronn und Pforzheim.

Von BSF

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