landgericht-freiburg Mörder Carolin Endingen lebenslang

Der Prozess gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten am Landgericht Freiburg fand am Dienstag ein Ende mit dem Urteilsspruch: 3 Jahre und 9 Monate lautete die Strafe für den leitenden Freiburger Polizeibeamten, der im Verfahren 71 von ca. 80 Anklagepunkten eingeräumt hatte. Im Gegenzug für sein Geständnis und bereits abgesessene U-Haft wurde der Mann nach Prozessende auf freiem Fuß belassen.

Tatvorwürfe wiegen schwer

Der ehemalige V-Mann-Führer bei der Kriminalpolizei in Freiburg sah sich im Prozess mit einer ganzen Latte von Vorwürfen konfrontiert, darunter:

  • Hehlerei
  • Geheimnisverrat
  • Vorteilsnahme im Amt

Er hatte die Namen von V-Leuten, mit denen er zusammen arbeitete, an Rockerbanden verkauft, einem Vergewaltiger soll er angeboten haben, Beweismittel verschwinden lassen zu können. Razzien bei Zuhältern wurden vorher von ihm angekündigt und der Menschenhandel so unterstützt.

Verteidiger Sebastian Glathe glänzte im Verfahren

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der Polizist trotz schwerer Vorwürfe zunächst nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, um die Fluchtgefahr auszuschließen. Und das, obwohl er über exzellente Kontakte nach Marokko verfügte. Tatsächlich setzte sich der Polizist dann auch zunächst nach Marokko ab, wo er allerdings nach intensiver Suche aufgespürt werden konnte und dort in Haft kam. Später wurde er nach Deutschland überstellt, wo er in Untersuchungshaft genommen wurde. Sein Verteidiger Sebastian Glathe hatte im Februar 2018 erreicht, dass er aus der U-Haft entlassen werden musste, weil das Gericht nicht im Schnitt mindestens 1x pro Woche verhandelt hatte und damit den Prozess nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben hatte. In einer Absprache hatte Verteidiger Glathe nun erreicht, dass im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis die U-Haft in Deutschland und die Haft in Marokko so auf die Verbüßung einer Strafe aus dem Urteil angerechnet werden, dass ein erneutes Einrücken in eine JVA nicht notwendig wird. Die Strafe gilt als verbüßt, weil die Haft in Marokko sicherlich deutlich unangenehmer war als eine in Deutschland.

Pension gefährdet

Der bereits in 2012 aufgeflogene Beamte, der vom Dienst suspendiert wurde, wird in einem beamtenrechtlichen Verfahren, was noch ansteht, nicht nur seinen Job verlieren, sondern voraussichtlich auch seine Pensionsansprüche. Die abgeurteilten Straftaten lassen sich nur schwerlich mit dem Beamtenstatus vereinbaren.

Von BSF

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