Höhere Bezüge für 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner
Freiburg, 2. Mai 2025
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich freuen: Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 3,74 Prozent. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Mit dieser Erhöhung setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort, nachdem die Renten bereits 2024 um 4,57 Prozent angehoben wurden.
„Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 ist ein wichtiges Signal für die ältere Generation“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Bekanntgabe der Rentenerhöhung. „Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit direkt von den guten Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres und der positiven Lohnentwicklung in Deutschland.“
Der aktuelle Rentenwert, der angibt, wie viel ein Entgeltpunkt in der Rentenversicherung wert ist, steigt von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet dies einen monatlichen Anstieg um rund 66 Euro.
Bundeseinheitliche Anpassung
Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert. Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wurde mit der Rentenanpassung 2023 zu 100 Prozent erreicht. Daher erfolgt die Rentenanpassung 2025, wie bereits im Vorjahr, in allen Bundesländern gleichermaßen.
Haltelinie beim Rentenniveau sichert Erhöhung
Die Rentenerhöhung 2025 erfolgt nach dem Mindestsicherungsniveau gemäß der gesetzlich verankerten Haltelinie von 48 Prozent. Dies bedeutet, dass der neue aktuelle Rentenwert so festgelegt wird, dass das Rentenniveau mindestens 48 Prozent erreicht.
„Die Haltelinie ist ein wichtiger Baustein für die Stabilität unseres Rentensystems“, betont Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Durch die Dynamik von Renten und Rentenanwartschaften partizipieren die Rentnerinnen und Rentner in jedem Jahr an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und vor allem an den Lohn- und Gehaltszuwächsen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Nach dem derzeitigen Rechtsstand darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter die Haltelinie von 48 Prozent sinken. Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant, dieses Mindestniveau auch über den 1. Juli 2025 hinaus gesetzlich festzuschreiben.
Reale Kaufkraftsteigerung trotz Inflation
Die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent liegt deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von etwa 2,2 Prozent für 2025. Damit steigt die Kaufkraft der Renten real an – eine positive Entwicklung für die Rentnerinnen und Rentner nach den Belastungen durch die Inflation in den vergangenen Jahren.
„Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise“, betont Roßbach. „Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu.“
So wirkt sich die Erhöhung konkret aus
Die Auswirkungen der Rentenerhöhung fallen je nach individueller Rentenhöhe unterschiedlich aus. Hier einige Beispiele:
Bisherige Monatsrente | Erhöhung in Euro | Neue Monatsrente |
---|---|---|
500 Euro | 18,70 Euro | 518,70 Euro |
800 Euro | 29,92 Euro | 829,92 Euro |
1.000 Euro | 37,40 Euro | 1.037,40 Euro |
1.200 Euro | 44,88 Euro | 1.244,88 Euro |
1.500 Euro | 56,10 Euro | 1.556,10 Euro |
2.000 Euro | 74,80 Euro | 2.074,80 Euro |
2.500 Euro | 93,50 Euro | 2.593,50 Euro |
Automatische Anpassung ohne Antrag
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die höhere Rente automatisch ausgezahlt wird. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen. Allerdings gibt es Unterschiede beim Auszahlungstermin:
Wer die Rente seit April 2004 oder später bezieht, erhält die Rentenzahlung nachschüssig am Monatsende. Die erhöhte Rente wird also erstmals Ende Juli 2025 ausgezahlt. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Rentenzahlung vorschüssig. Diese Rentner bekommen die erhöhte Rente für Juli bereits Ende Juni 2025.
Hintergrund: So werden die Renten berechnet
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich maßgeblich an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Die im vergangenen Jahr gestiegenen Löhne – unter anderem aufgrund von Tariferhöhungen und der starken Arbeitsmarktlage – bilden die Grundlage für die aktuelle Rentenerhöhung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt die Rentenerhöhung im Frühjahr auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Rentenerhöhung wird in der Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, die dann vom Bundeskabinett beschlossen wird.
Rente und Steuern: Neue Steuerpflichtige durch Rentenerhöhung
Mit der Rentenerhöhung 2025 werden voraussichtlich etwa 73.000 Rentnerinnen und Rentner neu steuerpflichtig. Grund dafür ist, dass ihre Einkünfte durch die Erhöhung den diesjährigen Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende überschreiten werden.
Der Rentenfreibetrag für alle, die 2025 in Rente gehen, liegt bei 15 Prozent. Das bedeutet: 15 Prozent der Rente bleiben steuerfrei und 85 Prozent müssen versteuert werden. Der Rentenfreibetrag wird im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt dann für die gesamte Rentenbezugszeit konstant.
Erhöhte Beiträge zur Pflegeversicherung
Rentnerinnen und Rentner müssen beachten, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht wurde. Bei der Rente wird der Erhöhungsbetrag jedoch erst im Juli rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 einbehalten.
Ab Juli 2025 wird der höhere Pflegebeitrag von 3,6 Prozent (für Rentner mit Kindern) bzw. 4,2 Prozent (für kinderlose Rentner) direkt von der Rente abgezogen. Dies mindert den tatsächlichen Nettozuwachs durch die Rentenerhöhung.
Langfristige Entwicklung der Renten
Die Bundesregierung rechnet laut ihrem Rentenversicherungsbericht damit, dass die Renten bis zum Jahr 2036 um insgesamt 50 Prozent steigen werden. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung um 3,5 Prozent ab 2025.
Für das kommende Jahr 2026 prognostiziert die Deutsche Rentenversicherung bereits jetzt eine voraussichtliche Rentenanpassung von 3,37 Prozent. Diese Prognosen können sich jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung noch ändern.
Debatte um Nachhaltigkeit des Rentensystems
Angesichts des demografischen Wandels wird intensiv über die langfristige Tragfähigkeit des deutschen Rentensystems diskutiert. Die sinkende Zahl von Beitragszahlern bei gleichzeitig steigender Zahl von Rentenempfängern stellt eine strukturelle Herausforderung dar.
Die neue Bundesregierung plant, das Rentenniveau von 48 Prozent auch über 2025 hinaus festzuschreiben. Um die daraus resultierenden Mehrkosten nicht allein den Beitragszahlern aufzubürden, sollen verstärkt Steuermittel eingesetzt werden.
Experten betonen die Notwendigkeit weiterer Reformen, um das Rentensystem demografiefest zu machen. Diskutiert werden unter anderem eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, eine stärkere Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.
Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner
Neben der regulären Rentenerhöhung gibt es für bestimmte Gruppen zusätzliche Verbesserungen. So werden die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner zum 1. Juli 2025 ebenfalls in dem Verhältnis angepasst, wie sich der aktuelle Rentenwert ändert.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Betroffenen rechtzeitig über diese Änderungen informieren.
Fazit und Ausblick
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 setzt den positiven Trend der letzten Jahre fort und sorgt dafür, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Mit einem Plus von 3,74 Prozent liegt sie leicht über den ursprünglichen Prognosen und deutlich über der Inflationsrate.
Angesichts der strukturellen Herausforderungen des demografischen Wandels bleibt die langfristige Sicherung des Rentensystems jedoch eine zentrale politische Aufgabe. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um sowohl die Rentenhöhe als auch die Beitragsstabilität nachhaltig zu sichern.
Infokasten:
Wichtige Fakten zur Rentenerhöhung 2025 auf einen Blick:
- Erhöhung der gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent zum 1. Juli 2025
- Bundeseinheitliche Anpassung in allen Bundesländern
- Rentenwert steigt von 39,32 Euro auf 40,79 Euro
- Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren
- Erhöhung liegt deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 2,2 Prozent
- Rentenanpassung erfolgt automatisch, kein Antrag notwendig
- Höherer Pflegeversicherungsbeitrag wird ab Juli 2025 von der Rente abgezogen
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