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Düsseldorfer Tabelle 2022 – ab nächstes Jahr muss mehr Unterhalt gezahlt werden

Kinder-kontaktbeschränkungen

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die sogenannte Düsseldorfer Tabelle neu überarbeitet, an der sich viele Gerichte in Deutschland bei Unterhaltsfragen orientieren. Der Mindestunterhalt bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro beträgt für bis 5-Jährige dann 396 Euro im Monat und bei 18-Jährigen beispielsweise 569 Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient aber in der Regel bei Gerichtsverfahren um Unterhalt als Richtschnur, an der sich viele Richter bundesweit orientieren. Erarbeitet wurde die neue Tabelle nach Gesprächen von Oberlandesgerichten mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.

Düsseldorfer Tabelle ab 2022

Bei der Anwendung ist eine Vielzahl von Voraussetzungen zu beachten, so z.B.:

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