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Corona in Baden-Württemberg: Was darf aufmachen, was muss zumachen?

supermarkt-einkaufswagen

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Die jüngsten Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg haben bei vielen Bürgern für Fragen gesorgt, welche Geschäfte denn geöffnet bleiben dürfen und was zumachen muss. Hier eine Auflistung auf Grundlage einer Information des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg. Sie gilt aktuell (22.3.2020) in ganz Baden-Württemberg, – sofern einzelne Gemeinden nicht noch weitergehende Verbote erlassen haben:

Geöffnet bleiben darf in Baden-Württemberg:

Wie ist das bei gemischten Betrieben?

Das ist ein wesentlicher Punkt, der bei Kontrollen auch schon negativ aufgefallen ist: Wer einen Einzelhandelsladen hat, der eigentlich geschlossen haben müsste, aber in diesen z.B. eine DHL-Paketannahme oder Reinigungsannahme integriert hat, darf nur den genehmigten Bereich (z.B. Postannahme oder Reinigungsannahme) betreiben und nicht den gesamten Laden. Und das auch nur, wenn der Bereich räumlich abgetrennt werden kann und die Hygiene- und Gesundheitsauflagen eingehalten werden. Ist das nicht möglich, sind alle Betriebsteile zu schließen.

Was muss geschlossen bleiben?

Geschlossen bleiben müssen Geschäfte der folgenden Art:

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