Das Landgericht Freiburg hat den Vater, der in Bollschweil seine achtjährige Tochter tötete, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und dazu auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der 59-Jährige wurde überdies vom Gericht für voll schuldfähig erklärt.
Vater brachte im Oktober 2025 sein Kind um
Am 11.Oktober letzten Jahres fuhr der Vater zur Wohnung seiner Ex-Frau, um die gemeinsame Tochter zu sehen, die Mutter hatte dies zunächst abgelehnt. Die Tochter öffnete jedoch arglos die Tür, woraufhin der Vater sein Kind zu seinem Auto zog. Als jedoch die Kindsmutter mit einem Sohn erschien, ging der Vater mit dem Mädchen zurück ins Haus und schloss sich mit dem Kind ein. Er würgte das Kind und fügte seiner Tochter Kopfverletzungen zu, die auch durch einen Polizisten, der auf den Vater schoss, nicht unterbunden werden konnten. Der Vater tötete seine Tochter mit einem Messer.
Die Beamten brachen die Tür auf und nahmen den Vater fest. Der Bürgergeldbezieher hatte vier Kinder von drei Frauen und war bereits zuvor durch häusliche Gewalt gegen Kind und Mutter aufgefallen.
Mörder heulte vor Gericht
Der Mörder heulte vor Gericht, berichtete von Friedhofsbesuchen und Cannabiskonsum und, dass er als Kind auch wenig Liebe bekommen habe.
Vor Gericht hat man sich dadurch aber nicht davon abhalten lassen, ihn für seine abscheuliche Tat angemessen zu verurteilen. Während des Verfahrens kamen Gutachter zu Wort, die ihn zunächst für schuldunfähig hielten, was durch einen zweiten Gutachter jedoch verneint wurde.
Das Urteil (Richter Arne Wiemann) am Landgericht Freiburg ist noch nicht rechtskräftig.
Mutter ist weggezogen
Die Mutter des getöteten Kindes ist zwischenzeitlich aus Bollschweil weggezogen, weil sie es dort nicht mehr ausgehalten hat.
