Ein bereits wegen Schwarzfahrens verurteilter Mann hielt es am Dienstag für eine gute Idee, nochmal mit dem ICE ohne Fahrschein von Offenburg nach Freiburg zu fahren. Bei einer Kontrolle fiel das dem Zugpersonal auf und die Bundespolizei wurde informiert.
Im Freiburger Hauptbahnhof übernahmen die Polizisten dann den 35-jährigen Mann. Bei einer Kontrolle fiel dann auf, dass er bereits im Frühjahr dieses Jahres wegen „Erschleichens von Leistungen“ zu zwei Monaten Haft verurteilt worden war. Der Afghane saß davon rund die Hälfte ab und ließ sich dann in die Schweiz abschieben – im Gegenzug erhielt er ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
Das hat er allerdings nicht so richtig ernst genommen, wie der Aufgriff am Dienstag zeigte. Die Behörden hatten das auch befürchtet und deshalb einen Haftbefehl für den Fall der Wiedereinreise vorgemerkt.
Dieser wurde nun vollstreckt. Der Herr muss nun zunächst 20 Tage Reststrafe aus der letzten Verurteilung im Gefängnis absitzen. Ein weiteres Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen (und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz) wurde eingeleitet.
Nach bisherigem Stand wird er nach Verbüßung der Restfreiheitsstrafe wieder in die Schweiz ausgewiesen. Wie lange es dann dauert, bis er wieder nach Deutschland einreist und dann wieder ohne Ticket durch Deutschland reist, ist noch nicht bekannt.
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