So manch Arbeitgeber kommt auf windige Gestaltungsmöglichkeiten, um weniger Lohn zahlen zu müssen und keine Sozialabgaben abzuführen. Manchmal fällt das auf. So auch im Falle eines Freiburger Spediteurs, der gleich 40 Fahrer illegal beschäftigte. Die Strafe, die verhängt wurde, ist vergleichsweise milde.
Was hat der Zoll aufgedeckt?
Im Rahmen einer Prüfung eines im Raum Freiburg ansässigen Transportunternehmens stellten Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fest, dass das Unternehmen vierzig ausländische Fahrer ohne Erlaubnis als Leiharbeiter beschäftigt hatte.
Die Männer waren vertraglich bei zwei verbundenen litauischen Fuhrunternehmen beschäftigt, waren jedoch alle wie normale Angestellte in den Betrieb des deutschen Entleihers integriert und handelten ausschließlich auf seine Anweisung hin. Dieser überwies für jeden Fahrer eine bestimmte Summe an die beiden litauischen Unternehmen, wovon deren Löhne und die in Litauen fälligen Sozialabgaben entrichtet wurden.
Der Geschäftsführerin der beiden litauischen Unternehmen war bekannt, dass sie für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung eine Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde, in diesem Fall der Bundesagentur für Arbeit, benötigt hätte und tarnte deshalb die Geschäftsbeziehung durch angebliche Werkverträge. So erweckte sie den Anschein, dass die Arbeiter nicht in die Betriebsorganisation des deutschen Arbeitgebers eingegliedert waren.
Das ebenfalls für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit zuständige Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die litauische Geschäftsführerin ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro, gegen den deutsche Unternehmer eines in Höhe von 15.000 Euro. Beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig.
