Mehr Geld für Pflegekräfte
Gute Nachrichten für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege: Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Pflegemindestlöhne erneut – und ein weiterer Schritt folgt zum 1. Juli 2027. Die Bundesregierung hat die Erhöhung per Verordnung beschlossen und damit die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt.
Das ändert sich konkret
Die neuen Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten bundesweit einheitlich:
Pflegehilfskräfte
- aktuell: 16,10 Euro
- ab 1.7.2026: 16,52 Euro
- ab 1.7.2027: 16,95 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung)
- aktuell: 17,35 Euro
- ab 1.7.2026: 17,80 Euro
- ab 1.7.2027: 18,26 Euro
Pflegefachkräfte
- aktuell: 20,50 Euro
- ab 1.7.2026: 21,03 Euro
- ab 1.7.2027: 21,58 Euro
Die bisherige Pflegemindestlohn-Verordnung war noch bis zum 30. Juni 2026 gültig, zuletzt waren die Löhne zum 1. Juli 2025 gestiegen. Die neue Verordnung tritt nahtlos zum 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2028.
Mehrurlaub bleibt bestehen
Neben den höheren Stundenlöhnen bleibt auch der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub erhalten: Beschäftigte in der Altenpflege erhalten weiterhin neun zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche – on top zum gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.
Wichtig zu wissen: Sowohl die Mindestlöhne als auch der Mehrurlaub gelten allgemeinverbindlich, unabhängig davon, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag eigentlich andere Regelungen stehen – es sei denn, diese sind günstiger für die Beschäftigten.
Wer profitiert – und wer nicht
Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in Einrichtungen, die der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen. Wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht greift – etwa bei Beschäftigung in Privathaushalten – gilt stattdessen der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Hintergrund: Die Pflegekommission
Festgelegt werden die Pflegemindestlöhne nicht von der Politik allein, sondern auf Empfehlung der Pflegekommission. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern – je vier von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – und orientiert sich bei seinen alle zwei Jahre vorgelegten Empfehlungen an der allgemeinen Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage der Branche. Die aktuelle Kommission arbeitet seit 2021, ihre jüngsten Empfehlungen hatte sie im November 2025 vorgelegt.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte die Anhebung und betonte, gute Löhne seien zentral dafür, dass sich auch künftig Menschen für den Pflegeberuf entscheiden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verwies zudem darauf, dass die tatsächlich gezahlten Löhne in der Pflege im Schnitt bereits über den festgelegten Mindestwerten liegen – die Bundesregierung wolle den Beruf aber zusätzlich durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie attraktiver machen.
Fazit
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Pflegekräfte sollen für ihre Arbeit besser entlohnt werden, und das nicht nur einmalig, sondern planbar über zwei weitere Stufen bis 2027. Für Einrichtungen in und um Freiburg bedeutet das vor allem eines – höhere Personalkosten, denen mittelfristig hoffentlich auch mehr Stabilität in der Personalgewinnung gegenübersteht.
Quelle: Bundesregierung.de – Mindestlöhne in der Altenpflege steigen
