Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Sie erlaubt es Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Was steckt hinter dieser Regelung, wer profitiert davon – und was musst Du als Rentnerin oder Rentner wissen?
Was ist die Aktivrente überhaupt?
Die Aktivrente ist, genau betrachtet, keine Rente im klassischen Sinne. Sie ist auch keine neue Sozialleistung, die Du beantragen musst, und Du bekommst kein zusätzliches Geld vom Staat ausgezahlt. Stattdessen handelt es sich um einen neuen Steuerfreibetrag, der im Einkommensteuergesetz verankert ist – konkret in § 3 Nummer 21 EStG.
Der Name ist also etwas irreführend, aber der Kern ist einfach: Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig ist, kann bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei verdienen. Das entspricht einem Jahresfreibetrag von 24.000 Euro.
Die Aktivrente ist damit kein Rentenmodell der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine steuerrechtliche Begünstigung, die über den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt wird. Zuständig für Fragen rund um die Aktivrente sind daher nicht die Rentenkassen, sondern die Finanzämter.
Wie und wann wurde die Aktivrente gesetzlich beschlossen?
Die Idee zur Aktivrente geht auf den Koalitionsvertrag von SPD und Union zurück. Beide Parteien hatten sich darin darauf verständigt, finanzielle Anreize zu schaffen, damit sich längeres Arbeiten für Rentnerinnen und Rentner wirklich lohnt.
Der Zeitplan lief dann wie folgt ab:
- 15. Oktober 2025: Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf zur Aktivrente offiziell auf den Weg.
- 5. Dezember 2025: Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf.
- 19. Dezember 2025: Der Bundesrat stimmte zu.
- Ende Dezember 2025: Das Aktivrentengesetz wurde verkündet.
- 1. Januar 2026: Die Aktivrente trat offiziell in Kraft.
Das Aktivrentengesetz ist Teil des sogenannten Rentenpakets 2025, das neben der Aktivrente auch Änderungen bei der Mütterrente und Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus enthält. Außerdem wurde im selben Paket das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben – das bedeutet: Eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist nun deutlich einfacher möglich.
Die Aktivrente gilt erstmals für Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, sowie für sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.
Zwei Jahre nach dem Start, also 2028, ist eine Evaluation der Aktivrente vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Maßnahme die gewünschten Effekte erzielt hat.
Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, um von der Aktivrente zu profitieren?
Nicht jeder, der im Ruhestand etwas dazuverdient, profitiert automatisch von der Aktivrente. Es gelten klare gesetzliche Voraussetzungen.
1. Du musst die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben
Die Aktivrente gilt ausschließlich ab dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese liegt grundsätzlich bei der Vollendung des 67. Lebensjahres – allerdings gilt für ältere Geburtsjahrgänge eine Übergangsregelung:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre, 0 Monate |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
| Ab 1964 | 67 Jahre, 0 Monate |
Wer zwar langjährig versichert ist und die 45 Beitragsjahre erfüllt (und damit abschlagsfrei früher in Rente gehen kann), aber noch nicht die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, fällt nicht unter die Aktivrente. Die Steuerbefreiung knüpft ausschließlich an die Regelaltersgrenze an, nicht an den tatsächlichen Rentenbeginn.
Wichtig: Die Aktivrente gilt erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. In dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, erfolgt also noch keine Steuerbefreiung. Diese Regelung wurde auf Bitten des Bundesrates eingebaut, um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und eine Aufteilung des Arbeitslohns innerhalb eines Monats zu vermeiden.
2. Du musst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
Die Aktivrente gilt ausschließlich für nichtselbständige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Das heißt: Du arbeitest als Angestellte oder Angestellter bei einem Unternehmen, und Dein Arbeitgeber führt Beiträge zur Rentenversicherung oder entsprechende Beitragszuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ab.
3. Du musst keinen Rentenanspruch geltend machen – aber Du kannst
Ein häufiges Missverständnis: Die Aktivrente setzt keine laufende Rentenzahlung voraus. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und trotzdem noch nicht in Rente geht – also den Rentenbezug aufschiebt –, profitiert genauso von der Steuerbefreiung. Auch wer gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, fällt unter die Regelung, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Begünstigung erfolgt rein auf Basis der Beschäftigung und des Alters, unabhängig davon, ob Rente bezogen wird.
Für wen gilt die Aktivrente nicht?
Genauso wichtig wie die Frage, wer profitiert, ist die Frage, wer ausgeschlossen ist. Denn die Aktivrente gilt nicht für alle Berufsgruppen gleichermaßen:
Kein Anspruch auf die Aktivrente haben:
- Selbständige und Freiberufler – Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind nicht begünstigt.
- Gewerbetreibende – Wer ein Gewerbe betreibt, fällt nicht unter die Regelung.
- Land- und Forstwirte – Auch diese Einkunftsart ist ausgeschlossen.
- Minijobber – Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sind ausdrücklich nicht begünstigt.
- Beamtinnen und Beamte, die über die Regelaltersgrenze hinaus aktiv im Dienst sind – zumindest nicht für ihre Beamtenbezüge. Hinweis: Ein pensionierter Beamter, der nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann sehr wohl von der Aktivrente profitieren.
Diese Ausschlüsse sind nicht unumstritten. Kritiker sehen in der unterschiedlichen Behandlung von Angestellten einerseits und Selbständigen oder Beamten andererseits einen möglichen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Bund der Steuerzahler hat bereits angekündigt, gerichtlich gegen die Aktivrente vorzugehen. Ob Klagen Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.
Wie funktioniert die Aktivrente in der Praxis?
Die gute Nachricht: Du musst als Rentnerin oder Rentner nichts beantragen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug automatisch zu berücksichtigen. Du musst Deinem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass Du die Regelaltersgrenze erreicht hast – in der Regel ist das ohnehin bekannt oder aus den Rentenversicherungsunterlagen ersichtlich.
Der Freibetrag im Detail
- Monatlicher Freibetrag: 2.000 Euro brutto
- Jährlicher Freibetrag: 24.000 Euro
- Der Freibetrag gilt immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis gleichzeitig. Du kannst ihn nicht parallel in zwei Jobs nutzen.
- Wechselst Du den Arbeitgeber, kannst Du den Freibetrag ab dem nächsten Monat im neuen Arbeitsverhältnis nutzen – aber eben nicht doppelt.
- Möchtest Du den Freibetrag in einem Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklasse VI nutzen, musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Du die Steuerbefreiung nicht gleichzeitig in einem anderen Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmst.
Was ist, wenn Du mehr als 2.000 Euro verdienst?
Wer mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, ist damit nicht automatisch aus dem Schneider. Der Freibetrag gilt für den gesamten Betrag bis 2.000 Euro. Nur der Betrag, der 2.000 Euro übersteigt, wird normal versteuert.
Beispiel: Du verdienst monatlich 3.000 Euro brutto.
- 2.000 Euro → steuerfrei (Aktivrente)
- 1.000 Euro → steuerpflichtig, normale Besteuerung nach persönlichem Steuersatz
Wie hoch ist die tatsächliche finanzielle Ersparnis?
Schauen wir uns das an einem konkreten Rechenbeispiel an:
Beispiel Jochen, Rentner, 68 Jahre, verdient monatlich 1.800 Euro brutto.
Ohne Aktivrente: Jochen musste bisher auf seine 1.800 Euro Einkommensteuer zahlen. Je nach persönlichem Steuersatz (angenommen: 25 Prozent) bleiben ihm nach Steuern ungefähr 1.350 bis 1.500 Euro netto. Dazu kommen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit Aktivrente: Jochen bekommt die 1.800 Euro vollständig ausgezahlt, da der Betrag unterhalb des monatlichen Freibetrags von 2.000 Euro liegt. Er spart sich im Vergleich zur Situation ohne Aktivrente rund 200 bis 300 Euro netto pro Monat – das sind bis zu 3.000 Euro im Jahr, die ihm jetzt mehr zur Verfügung stehen.
Wer genau 2.000 Euro monatlich verdient, profitiert maximal: Der gesamte Arbeitslohn bleibt steuerfrei, und das Jahresplus gegenüber der alten Regelung kann sich – je nach individuellem Steuersatz – auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Müssen Rentnerinnen und Rentner trotzdem Sozialabgaben zahlen?
Ja. Und das ist ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Steuerfreiheit bedeutet nicht Beitragsfreiheit.
Auch bei der Aktivrente müssen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung auf das gesamte Arbeitsentgelt entrichtet werden. Das gilt auch für den steuerfreien Teil bis 2.000 Euro. Diese Regelung ist bewusst so gestaltet, um die Sozialkassen nicht zu belasten und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Hingegen fallen keine Werbungskosten an, die steuerlich abgesetzt werden könnten, soweit sie im Zusammenhang mit dem steuerfreien Arbeitslohn stehen – das ergibt sich aus § 3c EStG. Stehen Werbungskosten sowohl mit dem steuerfreien als auch mit dem steuerpflichtigen Teil des Einkommens in Zusammenhang (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit), werden sie anteilig aufgeteilt.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 wird die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der genauen Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ (ohne Leerzeichen, da dies für die maschinelle Verarbeitung zwingend erforderlich ist) eingetragen.
Welche politischen Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Aktivrente?
Die Einführung der Aktivrente ist kein Zufallsprojekt, sondern eine gezielte Antwort auf eine der größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen Deutschlands: den Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung.
Laut Statistischem Bundesamt werden in den kommenden 15 Jahren rund 13,9 Millionen Erwerbstätige das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das entspricht knapp einem Drittel aller Erwerbspersonen, die 2024 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Dieser gewaltige Rückgang an Arbeitskräften trifft die deutsche Wirtschaft in einer Phase, in der in vielen Branchen schon heute händeringend nach Personal gesucht wird.
Gleichzeitig sehen sich viele Rentnerinnen und Rentner fit genug, um weiterarbeiten zu wollen – sei es aus finanziellen Gründen, aus Freude am Beruf oder weil sie gebraucht werden und sich gebraucht fühlen. Doch bisher fehlten die finanziellen Anreize: Was nach Steuern übrig blieb, war für viele zu wenig, um den Aufwand zu rechtfertigen.
Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass rund 168.000 Menschen direkt von der steuerfreien Aktivrente profitieren werden. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht sogar von rund 230.000 erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern aus, die von der Neuregelung profitieren könnten.
Die Erwartungen der Bundesregierung sind klar:
- Mehr ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen freiwillig länger im Job bleiben.
- Der Fachkräftemangel soll zumindest teilweise abgefedert werden.
- Eine höhere Erwerbsquote stärkt die Wirtschaft und erhöht die Einnahmen der Sozialversicherungen.
- Die Maßnahme soll zur Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit beitragen.
Auf der Kostenseite rechnet die Bundesregierung mit Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro jährlich zwischen 2026 und 2030, verteilt auf Bund, Länder und Kommunen. Der Preis für mehr Beschäftigung und höhere Sozialversicherungseinnahmen durch weiterarbeitende Rentnerinnen und Rentner ist also überschaubar.
Was ist mit der alten Hinzuverdienstgrenze?
Viele Menschen fragen sich: Gab es nicht schon früher Regelungen zum Hinzuverdienst als Rentnerin oder Rentner?
Ja – aber die bisherigen Regeln waren komplizierter und weniger attraktiv. Seit 2023 sind zwar die früher geltenden Hinzuverdienstgrenzen für Vollrentnerinnen und Vollrentner abgeschafft worden. Das bedeutet: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und Vollrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das war ein wichtiger erster Schritt.
Was jedoch blieb: Der Hinzuverdienst war in voller Höhe steuerpflichtig. Wer als Rentnerin oder Rentner arbeitete, musste auf seinen Arbeitslohn genauso Einkommensteuer zahlen wie jeder andere Arbeitnehmer. Das fraß oft einen erheblichen Teil des Verdienstes auf und machte das Weiterarbeiten für viele wenig attraktiv.
Genau hier setzt die Aktivrente an: Sie schafft nun erstmals einen echten steuerlichen Vorteil für das Arbeiten im Rentenalter – und zwar bis zu 2.000 Euro im Monat vollständig steuerfrei.
Gibt es Kritik an der Aktivrente?
Die Aktivrente ist nicht unumstritten, und es ist wichtig, die Diskussion um das neue Gesetz fair abzubilden.
Kritikpunkt 1: Ungleichbehandlung Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Beamte sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Kritiker sehen darin eine doppelte Ungleichbehandlung: zum einen nach dem Alter (nur jenseits der Regelaltersgrenze), zum anderen nach der Tätigkeitsart (nur abhängig Beschäftigte). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten Bedenken geäußert, ob die Regelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Der Bund der Steuerzahler hat angekündigt, gerichtlich gegen die Aktivrente vorzugehen.
Kritikpunkt 2: Mitnahmeeffekte Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet damit, dass viele Rentnerinnen und Rentner, die ohnehin schon arbeiten würden, nun einfach mehr Nettolohn erhalten – ohne dass das tatsächlich mehr Menschen zum Weiterarbeiten bewegt. Diese sogenannten Mitnahmeeffekte schmälern die wirtschaftliche Wirkung der Maßnahme.
Kritikpunkt 3: Geringe Zielgenauigkeit Ob die Aktivrente wirklich jene Menschen in den Arbeitsmarkt zurückbringt oder länger darin hält, die eigentlich gebraucht werden – Fachkräfte in Pflege, Handwerk, Medizin oder Technik –, ist ungewiss. Wer körperlich belastende Arbeit geleistet hat, wird kaum wegen eines Steuervorteils länger arbeiten.
Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Aktivrente auf einen Blick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Gültig seit | 1. Januar 2026 |
| Gesetzliche Grundlage | § 3 Nr. 21 EStG |
| Monatlicher Freibetrag | 2.000 Euro |
| Jährlicher Freibetrag | 24.000 Euro |
| Voraussetzung | Regelaltersgrenze erreicht + sozialversicherungspflichtig beschäftigt |
| Antrag notwendig? | Nein – wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt |
| Gilt für Rentenbezug? | Unabhängig davon, ob Rente bezogen wird |
| Sozialversicherung? | Beiträge zur KV und PV weiterhin fällig |
| Für wen nicht? | Selbständige, Gewerbetreibende, Minijobber, Landwirte, Beamte (als Beamte) |
| Evaluation | Geplant nach zwei Jahren (2028) |
Fazit: Lohnt sich die Aktivrente?
Für viele Rentnerinnen und Rentner, die weiterarbeiten möchten oder müssen, ist die Aktivrente ein echter finanzieller Gewinn. Wer in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis bis zu 2.000 Euro monatlich verdient, behält diesen Betrag nun vollständig ohne Einkommensteuer. Das ist ein spürbarer Unterschied zur bisherigen Regelung und kann je nach Steuersatz mehrere Tausend Euro im Jahr ausmachen.
Gleichzeitig lohnt es sich, genau hinzuschauen: Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter, Werbungskosten sind nur eingeschränkt absetzbar, und wer als Selbständiger arbeitet oder im Minijob tätig ist, geht leer aus.
Wenn Du unsicher bist, ob und wie Du die Aktivrente für Dich nutzen kannst, ist ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein empfehlenswert. Denn auch wenn die Grundprinzipien klar sind, können individuelle Umstände – mehrere Jobs, Hinterbliebenenrente, aufgeschobener Rentenbeginn – Fragen aufwerfen, die einer persönlichen Beratung bedürfen.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

