Das ZfP in Emmendingen versuchte, in den vergangenen Wochen das Fliehen oder „Entweichen“ aus dem Maßregelvollzug zu verharmlosen. Doch aktuell steht wieder ein Straftäter in Freiburg vor Gericht, der nach Entkommen aus dem Maßregelvollzug Geldautomaten in die Luft sprengte und damit sein Entkommen für weitere Straftaten nutzte. Da stellt sich die Frage, ob ein höheres Sicherheitslevel und Vorkehrungen gegen Entweichen im Maßregelvollzug nicht doch Sinn machen würde.
Prozessauftakt am Landgericht Freiburg – Beide Angeklagte legen Geständnis ab
Seit Montag, 8. Juni 2026, müssen sich zwei Männer aus Südbaden vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Der Vorwurf: eine vollendete Geldautomatensprengung sowie zwei weitere versuchte Sprengungen im Herbst 2024 – mit einem Gesamtschaden von weit über 100.000 Euro und 70.000 Euro verbranntem Bargeld. Gleich zu Prozessbeginn legten beide Angeklagte über ihre Verteidiger ein Geständnis ab.
Drei Tatorte im Breisgau – nur einer „gelang“
Die Taten ereigneten sich im Oktober 2024 an drei Tatorten: in Glottertal und Eschbach (beide Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) sowie in Ettenheim (Ortenaukreis). Die Vorbereitung begann bereits einen Monat früher: Im September 2024 stahl der 51-jährige Angeklagte in Denzlingen ein Auto im Wert von mehr als 20.000 Euro. Das Fahrzeug wurde in eine andere Farbe umlackiert und mit wechselnden, ebenfalls gestohlenen Kennzeichen zu den Tatorten gefahren.
Am ersten Tatort in Glottertal gingen die Täter besonders raffiniert vor: Während der Öffnungszeiten steckten sie Watte in die Eingangstür der Bankfiliale, damit diese sich nachts nicht vollständig schließen ließ. Der Plan ging teilweise auf – doch mit fatalen Folgen für die eigene Beute: Bei der Sprengung entstand ein Brand, durch den Geldscheine im Wert von mehr als 70.000 Euro zerstört wurden. Der Sachschaden an der Filiale beläuft sich auf über 100.000 Euro.
Beim zweiten Versuch in Eschbach verhinderte die Sicherheitstechnik die Tat: Die Männer klemmten ein Stöckchen in die Eingangstür, um sich außerhalb der Öffnungszeiten Zugang zu verschaffen – doch eine ausgelöste Nebelanlage trieb sie unverrichteter Dinge aus der Filiale. Am dritten Tatort in Ettenheim scheiterten sie bereits beim Versuch, den Automaten aufzuhebeln, um Sprengstoff zu platzieren. Hier entstand dennoch ein Sachschaden von 8.000 bis 10.000 Euro.
Der 51-Jährige war auf der Flucht aus dem Maßregelvollzug
Besonders brisant: Der ältere der beiden Angeklagten befand sich zum Zeitpunkt der Taten nicht auf freiem Fuß. Laut Staatsanwaltschaft war er während der Taten auf der Flucht aus dem Maßregelvollzug, der wegen vorangegangener Straftaten angeordnet worden war. Wegen Suchtproblemen war er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, aus der er vor den Automatensprengungen geflohen war.
Der 51-Jährige tauchte bei dem 54-jährigen Mitangeklagten, einem Maler- und Lackierer, unter und erklärte, dass er auf der Flucht sei, weil er hohe Schulden habe. Daraufhin seien dessen Gläubiger ebenfalls bei dem 54-Jährigen erschienen und hätten ihm nahegelegt, bei den Problemen des 51-Jährigen zu helfen. So zumindest schilderte es der 54-Jährige in seiner ausführlicheren Einlassung vor Gericht – als Mann, der durch finanzielle Not und äußeren Druck in die Kriminalität geriet.
Geständnis, Straferwartung, Urteil im Juli
Beide Männer räumten die Vorwürfe über ihre Verteidiger ein. Der 54-jährige Maler-und-Lackierer muss bei einem vollumfänglichen Geständnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und zehn Monaten rechnen. Den 51-Jährigen, der sich bereits in Untersuchungshaft befindet, könnte das Geständnis teuer zu stehen kommen: Zu seiner bestehenden Strafe könnten bis zu fünfeinhalb weitere Jahre hinzukommen.
Das Landgericht Freiburg hat mehrere weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird nach derzeitiger Planung Anfang Juli 2026 erwartet.
Symbolbild: KI
