Auch Uniklinik Freiburg betroffen
Freiburg. Das Landgericht Freiburg hat diese Woche eine 59-jährige Freiburgerin wegen Abrechnungsbetrugs in rund 200 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht ein fünfjähriges Berufsverbot im Gesundheitswesen. Der durch die Machenschaften der Frau entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 1,3 Millionen Euro – zu Lasten des Solidarsystems der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gefälschte Rezepte, echte Millionen
Die geständige Angeklagte hatte ihre berufliche Stellung als Pflegedienstleiterin – unter anderem an einer Klinik am Kaiserstuhl und an der Universitätsklinik Freiburg – systematisch ausgenutzt. Mit gefälschten oder von Ärzten vorab unterschriebenen Blanko-Rezepten bestellte sie bei einem Großhändler Verbandsmaterial und kassierte dafür eine Provision von 30 Prozent. Auf diese Weise soll sie monatlich bis zu 15.000 Euro eingenommen und insgesamt mindestens 360.000 Euro an unrechtmäßigen Zahlungen erhalten haben.
Der Großhändler rechnete die gefälschten Rezepte gutgläubig mit mehr als 30 Krankenkassen ab. Der vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau kommentierte das Versagen des Unternehmens mit dem Hinweis, dass dort offenbar die linke Hand nicht wusste, was die rechte tat. Mittlerweile hat die Angeklagte die erhaltenen Provisionen sowie weitere 120.000 Euro durch einen Grundstücksverkauf zurückgezahlt.
Ein Leben, aufgebaut auf Lügen
Dass die Frau trotz allem erst jetzt erstmals in Haft muss, verwunderte selbst den Vorsitzenden Richter. Lügen und Betrug ziehen sich laut Schöpsdau wie ein roter Faden durch ihr gesamtes Leben: angefangen bei einem gefälschten Abitur über ein unechtes Abschlusszeugnis als Krankenschwester bis hin zu mehr als 15 Vorstrafen wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Betrugs in den vergangenen drei Jahrzehnten.
Nach ihrer Entlassung an der Klinik am Kaiserstuhl Ende 2022 beschaffte sie sich mit Hilfe eines Kollegen weiterhin Zugang zu Patientendaten, um neue Rezeptfälschungen vorzunehmen. Beim Arbeitsgericht erlangte sie zudem ein positives Arbeitszeugnis, mit dem sie ab Sommer 2023 eine Stelle an der Universitätsklinik Freiburg antrat – wo sie umgehend die Zugangsdaten eines Kollegen ausspionierte, um ihr betrügerisches Netzwerk bei einem weiteren Anbieter fortzusetzen.
Selbst eine Hausdurchsuchung brachte die Angeklagte nicht zur Vernunft. Zuletzt versuchte sie, beim Gemeindevollzugsdienst in Freiburg beruflich Fuß zu fassen. Ein Führungszeugnis, in dem ihre Vorstrafen ersichtlich gewesen wären, hatte sie offenbar an keiner ihrer Arbeitsstellen vorlegen müssen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil folgte das Landgericht Freiburg weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
