Als Mieter ist man nicht schutzlos
Als Mieter bist Du in Deutschland rechtlich oft besser geschützt, als Du denkst. In den letzten Jahren haben Gerichte – allen voran der Bundesgerichtshof (BGH) – in zahlreichen Fällen zugunsten von Mietern entschieden. Wir stellen Dir die zehn wichtigsten Urteile vor.
1. Eigenbedarfskündigung für Cousins und Cousinen? Unzulässig!
BGH, Urteil vom 10. Juli 2024, Az. VIII ZR 276/23
Ein Vermieter wollte seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen – zugunsten eines entfernten Familienmitglieds. Der BGH entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung für entfernte Verwandte wie Cousins oder Cousinen in der Regel unzulässig ist. Eigenbedarf kann nur für enge Familienangehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister geltend gemacht werden. Ausnahmen gelten nur, wenn ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden kann.
Was das für Dich bedeutet: Bekommst Du eine Eigenbedarfskündigung, lohnt sich immer ein genauer Blick auf den Verwandtschaftsgrad der genannten Bedarfsperson. Handelt es sich um entfernte Verwandte, kannst Du mit guten Erfolgsaussichten widersprechen.
2. Suizidgefahr schützt vor Kündigung
BGH, Urteil vom 10. April 2024, Az. VIII ZR 114/22
Der BGH entschied, dass ein Widerspruch gegen eine Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn beim Mieter eine akute Suizidgefahr besteht. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, doch der Mieter konnte ärztliche Nachweise über eine erhebliche psychische Belastung und drohende Suizidgefahr vorlegen. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte fest, dass in solchen Ausnahmefällen die Interessen des Mieters schwerer wiegen als die des Vermieters.
Was das für Dich bedeutet: In extremen gesundheitlichen Ausnahmesituationen – belegt durch ein ärztliches Gutachten – bist Du als Mieter selbst gegen eine formal wirksame Kündigung geschützt. Das Gericht nimmt Deinen Gesundheitszustand ernst.
3. Berliner Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2024
Der BGH bestätigte, dass die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist und nicht gegen die Eigentumsgarantie verstößt. In einem konkreten Fall musste eine Vermieterin 651 Euro monatlich zurückzahlen.
Was das für Dich bedeutet: Wohnst Du in einem Gebiet, in dem die Mietpreisbremse gilt, und wurde bei Deinem Einzug eine überhöhte Miete vereinbart, kannst Du die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Die Mietpreisbremse ist rechtlich solide – und der BGH hat das nun höchstrichterlich bestätigt.
4. Vermieter muss Notunterkunft bezahlen
BGH, Urteil vom 21. Juni 2023, Az. VIII ZR 303/21
Kann ein Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Wohnung schuldhaft nicht mehr gewähren, können auch die Mehrkosten für die Unterbringung des Mieters in einer öffentlichen Notunterkunft einen ersatzfähigen Schaden darstellen.
Was das für Dich bedeutet: Macht der Vermieter Deine Wohnung durch sein Verschulden unbewohnbar – etwa durch verschleppte Reparaturen, die zu einem Wasserschaden führen – musst Du die Kosten einer Ersatzunterkunft nicht selbst tragen. Du kannst diese als Schaden geltend machen.
5. Fahrradkeller drastisch verkleinert? Mietminderung möglich!
BGH (vgl. Haufe-Rechtsprechungsübersicht, 2023)
Die nachträgliche Verkleinerung eines großzügigen gemeinschaftlichen Fahrradkellers auf wenige Quadratmeter stellt einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung führen kann.
Was das für Dich bedeutet: Auch Gemeinschaftsflächen wie Fahrradkeller oder Abstellräume gehören zum Mietobjekt dazu. Werden sie ohne Dein Einverständnis erheblich verkleinert, hast Du das Recht, die Miete zu mindern. Das lohnt sich – auch wenn es „nur“ ums Fahrrad geht.
6. Wohnfläche zu klein? Du hast Anspruch auf Mietminderung
BGH (vgl. Haufe-Rechtsprechungsübersicht, 2023/2024)
Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent unter der vereinbarten Wohnfläche, ist die Wohnung mangelhaft und eine Mietminderung gerechtfertigt. In einem aktuellen Fall war dabei entscheidend, was als Türnische gilt – denn auch solche Zentimeter können den Ausschlag geben.
Was das für Dich bedeutet: Lass Deine Wohnung im Zweifelsfall professionell ausmessen. Zahlt ihr tatsächlich für mehr Fläche, als vorhanden ist, steht Euch eine Mietminderung zu – und zwar rückwirkend für bis zu drei Jahre.
7. Sperrfrist bei Kauf durch eine Gesellschaft
BGH (vgl. Haufe-Rechtsprechungsübersicht)
Wird vermieteter Wohnraum an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Personenmehrheit veräußert, kann der Erwerber Eigenbedarf frühestens nach drei Jahren geltend machen. Die Kündigungssperrfrist gilt auch, wenn eine Umwandlung in Wohnungseigentum nicht beabsichtigt ist.
Was das für Dich bedeutet: Hat jemand Dein Haus oder Deine Wohnanlage an eine Gesellschaft verkauft und der neue Eigentümer will plötzlich wegen Eigenbedarfs kündigen? Dann gilt: mindestens drei Jahre Schonfrist. In dieser Zeit bist Du sicher.
8. Vorkaufsrecht gilt auch bei Umwandlung in Teileigentum
BGH, Urteil vom 21. Mai 2025, Az. VIII ZR 201/23
Ein Vorkaufsrecht für Mieter kann auch entstehen, wenn an zu Wohnzwecken vermieteten Räumen Teileigentum statt Wohnungseigentum begründet wird. Die Ausübungsfrist von zwei Monaten steht dabei nicht zur Disposition der beteiligten Parteien.
Was das für Dich bedeutet: Auch wenn rechtliche Kniffe verwendet werden, um ein Vorkaufsrecht des Mieters zu umgehen – der BGH schließt diese Schlupflöcher. Wirst Du über einen Verkauf informiert, hast Du zwei Monate Zeit, Dein Vorkaufsrecht auszuüben. Lass das prüfen!
9. Vermieter haftet für Eisglätte auf Gemeinschaftsflächen
BGH, Urteil vom 6. August 2025, Az. VIII ZR 250/23
Der Vermieter einer Eigentumswohnung haftet grundsätzlich für Schäden, die ein Mieter durch einen Sturz aufgrund von Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der WEG erleidet. Diese Haftung besteht auch, wenn die Räum- und Streupflicht an einen externen Dienstleister delegiert wurde.
Was das für Dich bedeutet: Stürzt Du im Winter auf dem nicht geräumten Gehweg vor Deinem Haus und verletzt Dich dabei, haftet der Vermieter – auch wenn er einen Winterdienst beauftragt hat. Das Risiko bleibt bei ihm, nicht bei Dir.
10. Makler darf Mietinteressenten nicht wegen Herkunft benachteiligen
BGH (vgl. Haufe-Rechtsprechungsübersicht, 2025/2026)
Wird ein Mietinteressent bei der Wohnungssuche wegen seiner Herkunft benachteiligt, kann vom Immobilienmakler Schadensersatz verlangt werden.
Was das für Dich bedeutet: Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist nicht nur moralisch inakzeptabel – sie ist auch juristisch angreifbar. Hast Du den Eindruck, aus diskriminierenden Gründen abgelehnt worden zu sein, kannst Du Dich zur Wehr setzen und Schadensersatz fordern.
Fazit: Deine Rechte als Mieter sind stärker als Du denkst
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt eine klare Tendenz: Die Gerichte schützen Mieter zunehmend vor unrechtmäßigen Kündigungen, überhöhten Mieten und nachlässigen Vermietern. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.
Unser Tipp: Im Zweifelsfall lohnt sich eine Beratung beim örtlichen Mieterverein. Die Kosten sind gering, der Nutzen kann enorm sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende Dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Deinen Mieterverein.
