Wer betrunken Auto fährt und damit andere Menschen gefährdet, kann auch im Gefängnis landen. Dies musste jetzt ein 32-Jähriger in Freiburg erfahren. Er war bereits im Jahr 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Er zog es nach dem Urteil jedoch vor, nicht zur Haft anzutreten und stattdessen mit der Bahn durchs Leben zu fahren.
Am Dienstagabend (21.4.2026) machte ihm jedoch eine Kontrolle des Zolls in einem Zug zwischen Basel und Freiburg einen Strich durch die Rechnung. Die Beamten erkannten, dass gegen ihn der Haftbefehl zu vollstrecken war und machten seinem Untertauchen ein Ende. Die Bundespolizei lieferte ihn anschließend in das Gefängnis ein, wo der polnische Mitbürger nun die nächsten 7 Monate ohne Auto und ohne Bahn auskommen muss. Alkoholausschank ist dort regelmäßig nicht vorgesehen.
