Bürgergeld – Grundsicherung 2026 – was sollte man wissen?
Das Bürgergeld ist 2026 in Bewegung wie selten zuvor. Die Regelsätze bleiben eingefroren, während das Gesetz selbst gerade neu geschrieben wird. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistungen sind, welche Änderungen 2026 in Kraft treten – und wo man in Freiburg den Antrag stellt.
Was ist das Bürgergeld – und warum ist es gerade so in der Diskussion?
Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Es hat Anfang 2023 das frühere Arbeitslosengeld II – im Volksmund bekannt als Hartz IV – abgelöst.
Doch kaum drei Jahre alt, steht das Bürgergeld schon vor der nächsten großen Reform. Der Bundestag hat am 5. März 2026 nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete dafür, 268 dagegen. Das Gesetz soll im Sommer 2026 in Kraft treten.
Was das konkret bedeutet, welche Regeln jetzt noch gelten und was sich bald ändert – das erklärt dieser Artikel Schritt für Schritt.
Bürgergeld 2026: Die Regelsätze im Überblick
Das erste, was die meisten wissen wollen: Wie viel gibt es? Die Antwort für 2026 ist knapp: Die Regelsätze bleiben bei Bürgergeld und Sozialhilfe im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
Das ist die sogenannte Nullrunde. Rechnerisch hätte der Fortschreibungsmechanismus 2026 sogar zu einer Absenkung auf 557 Euro geführt. Aufgrund des gesetzlichen Besitzschutzes bleiben die Regelbedarfe jedoch auf dem bisherigen Niveau.
Die vollständige Übersicht der Regelsätze 2026:
| Personengruppe | Monatlicher Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro |
| Kinder und Jugendliche 14–17 Jahre | 471 Euro |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 Euro |
| Kinder unter 6 Jahren | 357 Euro |
| Junge Erwachsene 18–24 bei Eltern wohnend | 402 Euro |
Diese Beträge decken den alltäglichen Bedarf für Essen, Kleidung, Hygiene, Haushalt, Freizeit und Kommunikation ab. Sie sind eine Pauschale – was nicht darin enthalten ist, wird gesondert geleistet.
Was kommt zusätzlich zum Regelsatz?
Der Regelsatz ist nur ein Teil der Gesamtleistung. Hinzu kommen mehrere weitere Leistungen, die das Bürgergeld zu einem umfassenderen Sicherungssystem machen.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Miete und Heizkosten werden vom Jobcenter vollständig übernommen – allerdings nur in „angemessener“ Höhe. Was als angemessen gilt, bestimmt jede Kommune selbst. In Freiburg, wo Mietpreise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, gelten eigene Richtwerte, die regelmäßig angepasst werden.
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs werden die Wohnkosten in voller Höhe übernommen. Erst danach, wenn die Kosten laut Amt nicht angemessen sind, folgt ein Kostensenkungsverfahren, bei dem das Jobcenter auffordert, eine günstigere Wohnung zu suchen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Bürgergeld-Beziehenden werden automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse – wer Bürgergeld bezieht, hat also vollen Krankenversicherungsschutz ohne eigene Kosten.
Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen gibt es Zuschläge über den Regelsatz hinaus. Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 12 bis 36 Prozent des Regelsatzes, je nach Zahl und Alter der Kinder. Auch bei Schwangerschaft, kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen oder bei Behinderung können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Bürgergeld-Haushalten haben Anspruch auf das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es umfasst Zuschüsse für Schulausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen in der Schule oder Kita, Teilnahme an Sport und Kultur sowie den öffentlichen Nahverkehr. Der persönliche Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld erhält, wer alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Erwerbsfähigkeit: Man muss grundsätzlich in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, fällt in die Sozialhilfe (SGB XII), nicht ins Bürgergeld (SGB II).
Hilfebedürftigkeit: Das eigene Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Entscheidend ist nicht, ob man gerade arbeitslos ist – auch wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann Bürgergeld aufstockend erhalten.
Wohnsitz in Deutschland: Man muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Altersgrenze: Bürgergeld wird bis zum Beginn der Rente (Regelaltersgrenze) gezahlt. Wer das Rentenalter erreicht, wechselt in die Grundsicherung im Alter (ebenfalls SGB XII).
Wer kein Bürgergeld bekommt
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat, erhält zunächst dieses – es ist eine Versicherungsleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird und vom Jobcenter unabhängig ist. Bürgergeld ergänzt ALG I nur dann, wenn das ALG I nicht ausreicht.
Einkommen und Vermögen: Was wird angerechnet?
Einkommensfreibeträge
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, behält einen Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Folgende Freibeträge gelten: Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen bleiben vollständig anrechnungsfrei. Von 100,01 bis 520 Euro sind 20 Prozent frei, von 520,01 bis 1.000 Euro 30 Prozent und von 1.000,01 bis 1.200 Euro 10 Prozent.
Das bedeutet: Wer arbeitet, hat im Vergleich zum reinen Leistungsbezug immer mehr Geld zur Verfügung. Eine alleinstehende Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat im Monat 647 Euro mehr für Lebensunterhalt und Wohnen als eine Person, die ausschließlich Bürgergeld bezieht.
Vermögensfreibeträge in der Karenzzeit
Während der Karenzzeit im ersten Jahr des Leistungsbezugs bleibt Vermögen bis zu 40.000 Euro für die betreffende Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Selbst genutztes Wohneigentum wird während der Karenzzeit nicht als Vermögen berücksichtigt.
Nach der Karenzzeit gilt: Selbst genutztes Wohneigentum bis 140 Quadratmeter (Haus) bzw. 130 Quadratmeter (Eigentumswohnung) bleibt weiterhin geschützt.
Die Große Änderung 2026: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Hier liegt die wichtigste Neuerung des Jahres 2026. Zum 1. Juli 2026 will die Bundesregierung das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenennen und reformieren. Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetz bereits zugestimmt.
Was ändert sich konkret?
Schärfere Sanktionen
Das neue System sieht deutlich härtere Konsequenzen bei Pflichtverstößen vor. Das Bürgergeld wird für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, wenn Leistungsbeziehende eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnen.
Im Zuge der Umbenennung sollen versäumte Termine zu deutlich stärkeren Kürzungen führen können – bis hin zur vollständigen Streichung nicht nur des Regelsatzes, sondern auch der Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist eine massive Verschärfung gegenüber dem bisherigen System.
Vermittlungsvorrang vor Weiterbildung
Beim Bürgergeld lag der Fokus auf längerfristiger Qualifizierung und Weiterbildung. Das neue System dreht das Prinzip um: 2026 rücken Pflichten stärker in den Vordergrund. Der Vermittlungsvorrang wird deutlicher betont – Vermittlung in Arbeit geht vor Weiterbildung.
Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen
Die Vermögensfreibeträge sollen im Zuge der Umbenennung deutlich verringert werden und wieder – wie früher – vom Alter und der sogenannten Lebensleistung abhängen. Die Karenzzeit beim Vermögen soll voraussichtlich wegfallen.
Längere Pendelzeiten als zumutbar
Die zumutbare Zeit für den Hin- und Rückweg zur Arbeit wird auf drei Stunden bei mehr als sechs Stunden täglicher Arbeit und zweieinhalb Stunden bei sechs oder weniger Stunden Arbeit erhöht.
Neue Sanktion: Schwarzarbeit
Der Katalog der Pflichtverletzungen wird um Schwarzarbeit erweitert. Wer unangemeldet arbeitet, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Kritik an der Reform
Die Gewerkschaft ver.di hat die Reform scharf kritisiert: „Auf die beschämende Debatte folgt nun eine nicht minder beschämende Verschärfung auf Kosten der Ärmsten“, kritisiert Rebecca Liebig vom ver.di-Bundesvorstand. Mit der Gesetzesnovellierung werde ein Gesetz auf den Weg gebracht, „welches Menschen weiter in die Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse treibt, und das nicht einmal mit nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt“.
Bürgergeld in Freiburg: Wo und wie man den Antrag stellt
Die zuständigen Stellen
In Freiburg gibt es zwei Anlaufstellen des Jobcenters, je nach Alter:
Für Personen über 25 Jahre (Ü25): Jobcenter Freiburg Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Für Personen unter 25 Jahre (U25): Bismarckallee 11–13, 79098 Freiburg
KompetenzCenter für Zugewanderte (über 25 Jahre): Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr Telefon: 0761 2710-721
Wie funktioniert die Antragstellung?
Es gibt drei Wege, den Antrag zu stellen:
Online: Den Antrag auf Bürgergeld kann man online über das Portal Jobcenter.digital stellen – rund um die Uhr, schnell und sicher. Benötigte Nachweise lassen sich direkt im Online-Antrag hochladen.
Persönlich: Ein Besuch beim Jobcenter in der Lehener Straße oder der Bismarckallee ist möglich – für dringende Anliegen auch ohne Termin, für ausführliche Beratungsgespräche sollte man vorab einen Termin vereinbaren.
Per Post: Der Antrag kann auch in Papierform ausgefüllt und per Post eingeschickt werden. Die Formulare stehen auf der Website des Jobcenters zum Download bereit.
Wichtig: Sofort beantragen
Den Antrag so früh wie möglich stellen – Leistungen werden in der Regel erst ab Antragsdatum gewährt. Wer wartet, verliert rückwirkend Geld.
Was braucht man für den Antrag?
Für den Erstantrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten
- Nachweise über Einkommen (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide etc.)
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depots etc.)
- Bei Kindern: Geburtsurkunden, ggf. Kindergeldbescheid
Unabhängige Beratung in Freiburg
Wer Unterstützung beim Antrag braucht oder seinen Bescheid prüfen lassen möchte, findet in Freiburg kostenlose unabhängige Beratungsangebote:
friga – Freiburger Arbeitslosenberatung: Die gemeinnützige Organisation berät zu allen Fragen rund um Erwerbslosigkeit, Bürgergeld und soziale Leistungen. Jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr wird kostenlos und ohne Termin bei der Antragstellung geholfen. Zudem informiert friga über weiterführende Leistungen wie das Sozialticket, das Bildungs- und Teilhabepaket, den Freiburgpass oder Kulturwunsch.
Freiburgpass: Erwachsene, die in Freiburg leben und Sozialleistungen beziehen – also Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen –, können den Freiburgpass beantragen. Er bietet zahlreiche Vergünstigungen für Kultur, Sport und Freizeit in der Stadt.
Bürgergeld und Arbeit: Lohnt sich arbeiten?
Eine häufige Frage lautet: Macht Arbeiten finanziell überhaupt Sinn, wenn man Bürgergeld bekommt? Die Antwort ist klar: ja. Die gestaffelten Freibeträge sorgen dafür, dass jeder zusätzlich verdiente Euro die eigene finanzielle Situation verbessert.
Schülerinnen und Schüler können außerhalb der Ferienzeit Nebenjobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro monatlich ausüben, ohne dass das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Auch für Azubis gilt: Einkommen von Auszubildenden unter 25 Jahren bis 603 Euro sind anrechnungsfrei.
Weiterbildung und Qualifizierung
Das Jobcenter Freiburg fördert unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Über einen Bildungsgutschein können Kurse bei zugelassenen Trägern besucht werden. Mit der geplanten Reform rückt allerdings die Arbeitsvermittlung stärker in den Vordergrund – Weiterbildung wird künftig nur noch gefördert, wenn keine kurzfristige Vermittlung in Arbeit möglich ist.
Wichtige Pflichten beim Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die wesentlichen:
Mitwirkungspflicht: Leistungsbeziehende müssen dem Jobcenter helfen, den Anspruch zu prüfen. Das bedeutet: alle nötigen Unterlagen einreichen, zu Terminen erscheinen und pünktlich sowie vorbereitet sein.
Kooperationsplan: Gemeinsam mit dem Jobcenter wird ein individueller Plan erstellt, wie die Rückkehr in Arbeit gelingt. An diesen Plan muss man sich halten.
Veränderungen melden: Jede Änderung der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse muss dem Jobcenter sofort mitgeteilt werden – zum Beispiel ein Umzug oder eine Arbeitsaufnahme.
Ortsabwesenheit: Wenn Leistungsbeziehende ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Ortsabwesenheit muss mindestens fünf Kalendertage vorher beantragt werden – telefonisch, persönlich oder über Jobcenter.digital.
Fazit: Bürgergeld 2026 – stabiler Betrag, instabiles Fundament
Finanziell hat sich 2026 für Bürgergeld-Beziehende wenig verändert: Die Regelsätze bleiben auf dem Stand von 2024. Das ist angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten für viele Betroffene bereits eine reale Verschlechterung.
Politisch hingegen befindet sich das System in einem fundamentalen Umbau. Die Reform zum Grundsicherungsgeld, die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, bedeutet schärfere Pflichten, schnellere Sanktionen und weniger Spielraum beim Vermögen. Ob diese Änderungen das erklärte Ziel – mehr Menschen schnell in Beschäftigung zu bringen – tatsächlich erreichen, wird die Praxis zeigen.
Wer in Freiburg Bürgergeld bezieht oder es beantragen möchte, sollte jetzt handeln: Den Antrag frühzeitig stellen, Termine pünktlich wahrnehmen und sich bei Unsicherheiten unabhängig beraten lassen – beim Jobcenter selbst, bei friga oder anderen Beratungsstellen in der Stadt.
Haben Sie Fragen zum Bürgergeld oder zu den Anlaufstellen in Freiburg? Schreiben Sie uns in den Kommentaren. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich direkt an das Jobcenter Freiburg oder an die friga-Freiburg (Freiburger Arbeitslosenberatung).
