Wie der Zoll (Abt. Schwarzarbeit) erst heute mitteilte, wurden im Stadtgebiet Freiburg Ende März Nagelstudios und Kosmetikstudios überprüft.
Während einer gemeinsamen Prüfmaßnahmen mit Beamtinnen und Beamten des Finanzamts Freiburg-Stadt am 25. März im Stadtgebiet Freiburg, stellten Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio gleich zwei dort arbeitende Personen fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen Beihilfe.
Erwischt werden und dann beleidigen
Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht.
Die Prüfmaßnahme der Zöllnerinnen und Zöllner konzentrierte sich auf die Zahlung des Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und, im Falle von ausländischen Beschäftigen, auf das Vorliegen von Arbeitsgenehmigungen. Überprüft wurden an diesem Tag noch vier weitere dem Kosmetikgewerbe zuzurechnende Unternehmen, welche beanstandungslos blieben. Ob es sich bei dem beanstandeten Nagelstudio um ein Studio mit dem Schild „Hier nur Barzahlung“ handelte, ist nicht bekannt.
Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Symbolbild: KI
