Ein katholischer Priester, der jahrelang im Auftrag des Erzbistums Freiburg in der Seelsorge tätig war, ist vom Landgericht München I zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Taten: schwerer sexueller Missbrauch zweier Jugendlicher nach einem Oktoberfest-Besuch – und der Besitz von Kinderpornografie.
Das Urteil fiel am Mittwoch, dem 1. April 2026. Der heute 58-jährige Ordensgeistliche soll zwei männliche Jugendliche im Jahr 2005 nach einem gemeinsamen Besuch des Münchner Oktoberfests in einem Hotelzimmer missbraucht haben. Die Opfer waren zu diesem Zeitpunkt so stark alkoholisiert, dass sie sich nicht wehren konnten. Auf seinem Mobiltelefon wurden 2024 zudem jugendpornografische Bilder gefunden – auch dafür wurde er verurteilt.
Der Priester gehört dem Pauliner-Orden an, war aber über viele Jahre vom Erzbistum Freiburg für die Gemeindeseelsorge eingesetzt worden – unter anderem in einer kleinen Gemeinde im Schwarzwald. Für weitere Taten, die sich dort ereignet haben sollen, konnte er nicht verurteilt werden: Sie fallen zeitlich vor eine entscheidende Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016, die eine Strafverfolgung erst ermöglicht hätte.
„Täter und Wohltäter zugleich“
Der vorsitzende Richter fand deutliche Worte: Der Angeklagte sei für seine Opfer „Täter und Wohltäter zugleich“ gewesen – ein Mann, dem die Jugendlichen vertraut hatten, der dieses Vertrauen jedoch auf das Schlimmste missbraucht habe. Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigung gefordert hatte, kam für das Gericht nicht infrage. „Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer“, stellte der Richter klar. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Haftstrafe von fast fünf Jahren gefordert.
Der Verurteilte hatte die Taten vor Gericht eingeräumt.
Erzbistum Freiburg: „Wir bekennen uns zur Mitverantwortung“
Ins Rollen gebracht hatte den Fall einer der Betroffenen selbst: Anfang 2023 wandte er sich an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg. Der Pauliner-Orden meldete die Vorwürfe anschließend der Staatsanwaltschaft. Ohne diesen mutigen Schritt des Opfers wäre das Urteil nach Einschätzung des Erzbistums nicht möglich gewesen.
In einer Stellungnahme zeigte sich die Erzdiözese betroffen und gestand eigene Versäumnisse ein: Man erfülle die Tatsache, dass die Übergriffe jahrelang unentdeckt blieben, mit Scham. „Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden“, heißt es seitens des Erzbistums. Gleichzeitig rief die Kirche weitere mögliche Betroffene auf, sich zu melden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Priester lebt derzeit in einem Kloster in Oberbayern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf das Thema Missbrauch in der katholischen Kirche – und auf die Frage, wie lange solche Taten im Schutz kirchlicher Strukturen verborgen bleiben können. Für Betroffene, die Ähnliches erlebt haben, bietet das Erzbistum Freiburg Ansprechpersonen an.
