Der ehemalige Mitarbeiter der Uni Freiburg, der über 800 Frauen über versteckte Kameras in seiner vermieteten 7-Zimmer-Wohnung und auf Uni-Toiletten heimlich gefilmt haben soll, muss weiter bibbern: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Berufung gegen das milde Urteil eingelegt.
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von über 2 Jahren (ohne Bewährung) gefordert, Richter Andreas Leipold hatte eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten für angemessen gehalten – trotz der Vielzahl der Fälle. Vor Gericht wurden nur die nicht verjährten Fälle aus dem Zeitraum von 2019 bis 2024 verhandelt.
Nunmehr muss neu verhandelt werden. Das Ergebnis einer neuen Verhandlung ist offen. Denkbar wäre, dass es zu einer härteren Strafe, z.B. ohne Bewährung kommt, – denkbar ist aber auch, dass es zu keiner Strafänderung kommt oder zu einer Strafmilderung, weil der Täter bis zur erneuten Verhandlung z.B. weiteren Opfern Schadenersatz oder Schmerzensgeld gezahlt hat und geltend macht, dass er zwischenzeitlich öffentlich geächtet worden ist.
Mit Einlegung der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil auch nicht rechtskräftig geworden. Es bleibt spannend.
