Nachdem in der letzten Woche vor dem Freiburger Amtsgericht ein Spanner zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung (!) verurteilt worden ist, der mehr als 800 Frauen auf dem WC und in Sanitärräumen ungefragt gefilmt haben soll, haben uns viele Zuschriften erreicht, wie es denn sein kann, dass der 57-Jährige nach seiner fristlosen Entlassung sofort eine neue Anstellung im öffentlichen Dienst erhalten hat. Wir haben dazu bei seinem neuen Arbeitgeber, bei dem er Ende 2024 eine neue Anstellung gefunden hat, nachgefragt und Personen aus seinem Umfeld befragt.
Nach einer fristlosen Kündigung durch die Uni Freiburg im Jahr 2024 (die Uni war zuvor von Staatsanwaltschaft und Kripo durchsucht worden), ging der 57-jährige Deutsche zunächst vor das Arbeitsgericht, weil er ja noch nicht rechtskräftig verurteilt war. Die Uni Freiburg hat dann einen Vergleich geschlossen, um den Spanner nicht weiter beschäftigen zu müssen und Mitarbeiter und Studentinnen nicht weiter zu gefährden.
Der Versteckte-Kamera-Spanner hat dann eine Anstellung bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber gefunden, weil er die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verheimlichte und dem neuen Arbeitgeber die Vorwürfe nicht bekannt waren.
Neuer Arbeitgeber erfuhr erst durch Urteil von den Vorwürfen gegen Mitarbeiter
Sein neuer Arbeitgeber erfuhr erst durch das Urteil am Amtsgericht Freiburg und die Medien von den Vorwürfen gegen den nun eigenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Nicht mehr zum Dienst erschienen
Nach dem Urteil ist der verurteilte Spanner nicht mehr zum Dienst erschienen, wurde aber auch ohne Abwarten auf die Rechtskraft des Urteils von seinen Aufgaben entbunden.
Arbeitgeber prüft personalrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen
Anders als bei Beamten, bei denen bei einer Verurteilung zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe (auch bei Bewährung) das Beamtenverhältnis endet, gibt es bei Anstellungen im öffentlichen Dienst diesen Zwang nicht. Der Arbeitgeber hat den Angestellten aber unverzüglich von seinen Tätigkeiten entbunden und entsprechende personalrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet, die das ohnehin zeitlich befristete Arbeitsverhältnis betreffen.
Überdies am neuen Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen ergriffen
Der Arbeitgeber hat überdies Schutzmaßnahmen im Betrieb durchgeführt und Überprüfungen eingeleitet. Bisher sind keine Vorwürfe bekannt, dass er auch dort mit versteckter Kamera Aufnahmen angefertigt hat.
FAQ zum Fall:
Wie konnte der Spanner unbemerkt Aufnahmen in Bad und WC von Frauen anfertigen?
- Er bediente sich dazu versteckter Kameras, die in Alltagsgeräten weitgehend unauffällig verbaut sind. In seiner Wohnung im Stadtteil Rieselfeld nutzte er z.B. ein Netzgerät, in welchem eine versteckte Kamera integriert war
Wurden die Aufnahmen per Funk oder WLAN übertragen?
- Nein, die Aufnahmen wurden auf Speicherkarten im Gerät gespeichert. Unter einem Vorwand betrat er teilweise im Wochentakt die vermietete Wohnung und tausche die Speicherkarten aus, um sie auszulesen. Auch in seinen Mietverträgen ließ er sich (rechtswidrig) den Zutritt zur Wohnung unterschreiben.
Wie kommt es auf die gewaltige Menge von über 800 betroffenen Frauen?
- Zunächst einmal hat er dies über einen sehr langen Zeitraum gemacht, also vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2024, soweit dies bekannt ist.
- Er hat in einer großen Wohnung die Zimmer einzeln vermietet und auch Untervermietung zugelassen
- Er hat in der Regel nur Kurzzeitmietverträge geschlossen, sodass es häufig zu Mieterwechsel kam
- Er hat auch die Besucherinnen der Mieterinnen gefilmt. Wenn jede Mieterin auch nur einmal im Monat eine Besucherin hat, die auf das WC geht oder duscht, kommt schon eine große Menge zustande
- Er hat auch außerhalb der im Rieselfeld vermieteten Wohnung Kameras angebracht, z.B. in der Uni Freiburg und auch in einer AIRBNB Wohnung, die auf einer Dienstreise genutzt wurde
Hat er nur Studentinnen gefilmt?
- Nein, er war so abgebrüht, dass er auch Arbeitskolleginnen z.B. bei einer Einladung zum Spieleabend auf dem WC gefilmt hat. Oder in einer Airbnb-Wohnung auf einer Dienstreise. Die Uni-Toiletten wurden ebenfalls nicht nur von Studentinnen, sondern auch von Mitarbeiterinnen oder Angehörigen aufgesucht
Warum hat die Polizei nur einen kleinen Teil ermittelt und zur Anklage gebracht?
- Weil die Straftat nach jetziger Gesetzgebung und Rechtsauffassung nach 5 Jahren verjährt. Deshalb wurden nur Handlungen aus 2019 bis 2024 zur Anklage gebracht.
- Der Täter hat die Aufnahmen zum Teil nur unter dem Vornamen oder Aufnahmeinzelheiten abgespeichert, was die Ermittlung der Betroffenen nicht einfach machte. Z.B. auch dann nicht, wenn es sich um Besucherinnen von Bewohnerinnen handelte.
Was können Betroffene tun?
- Unabhängig von dem strafrechtlichen Aspekt könnten zivilrechtliche Ansprüche, z.B. Schadenersatz und Schmerzensgeld bestehen. Der Täter hat bislang wohl rund 30x 3.500 Euro an betroffene Frauen gezahlt und hat in Aussicht gestellt, auch weitere Zahlungen vorzunehmen. Ob er dies auch tut, bleibt abzuwarten.
- Die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren erst 3 Jahre, nachdem einer Studentin bekannt wird, dass sie betroffen ist. Wer also als Studentin jetzt erst die Betroffenheit bemerkt, kann die Ansprüche ggf. noch durchsetzen. Hierzu sollte man sich zunächst an die Polizei Freiburg wenden und prüfen lassen, ob Aufnahmen der eigenen Person dort vorliegen. Dies kann auch ein Anwalt übernehmen. Dann muss man die zivilrechtliche Forderung beim Täter geltend machen. Der Täter hat nach eigenen Angaben im Jahr 2025 seine 7-Zimmer-Wohnung im Rieselfeld verkauft. Dafür dürfte er einen von Null nach oben abweichenden Betrag erhalten haben.
Warum haben die Studentinnen die Kameras nicht früher bemerkt?
- Weil sie in der eigenen Wohnung oder auf dem Uni-WC damit nicht gerechnet haben. Der Täter keine sichtbare Überwachungskamera installiert, sondern in haushaltsüblichen Geräte versteckte Modelle benutzt. In seiner Wohnung im Rieselfeld beispielsweise ein Netzteil, welches als Messgerät bezeichnet wurde. Teilweise noch mit Aufschrift „Messgerät – nicht entfernen“ o.ä. beschriftet. Wer in Amazon nach „versteckte Kamera“ sucht, erhält schnell einen Überblick, welche einfachen Standardmodelle frei verkäuflich am Markt existent sind. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere versteckte Kameras am Markt frei zu kaufen.
Warum ist er nicht wegen Upskirting verurteilt worden?
- Hier konnte er eine Gesetzeslücke nutzen: Das „Upskirting“, also das ungefragte Filmen beispielsweise unter den Rock oder unter das T-Shirt ist nur in der Öffentlichkeit strafbar, also im Kaufhaus auf der Rolltreppe, in der Stadt oder ähnlichen Orten, aber aktuell nicht in der vom Opfer genutzten Wohnung.
Was hat er in seiner Wohnung im Rieselfeld filmen können?
- Er hat die Kamera so in Wäschetrocknernähe installiert, dass sie auf Dusche und WC gerichtet war.
Die Strafe von 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung erscheint gering. Wie wurde in anderen Fällen in Deutschland geurteilt?
- Auch bei anderen bekannt gewordenen Fällen wurden vergleichsweise gering erscheinende Strafen verhängt. Allerdings ist ein Fall mit 800 betroffenen Frauen bislang in Deutschland noch nicht verhandelt worden.
- Hier eine Übersicht anderer Fälle:
| Jahr | Gericht | Kontext / Tatort | Strafe / Ergebnis | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | OLG Hamm | Kamera im Zimmer des Untermieters | Geldstrafe, Urteil aufgehoben | Kanzlei Kotz |
| 2024 | BGH (VI ZR 1370/20) | Heimliche Videoüberwachung durch Wohnungsunternehmen | Beweisverwertungsverbot, Datenschutzverstoß | Datenschutz-Notizen |
| 2024 | BGH | Videoüberwachung durch Vermieter (Privatdetektei) | Unzulässig, schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung | Krau Rechtsanwälte |
| 2023 | AG Warendorf | Kamera im Schlafzimmer des Mitbewohners | Geldstrafe, später aufgehoben | Kanzlei Kotz |
| 2022 | LG Berlin | Kamera in Damentoilette eines Fitnessstudios | Freiheitsstrafe auf Bewährung | (nicht öffentlich verlinkt) |
| 2021 | AG München | Kamera in Umkleidekabine | Geldstrafe + Führungsaufsicht | (nicht öffentlich verlinkt) |
Gibt es denn auch strengere Urteile gegen Spanner?
In Deutschland können Richter im Rahmen der Gesetzgebung und Rechtsprechung frei urteilen. In Sachen „Versteckte Kamera“ und „Spanner“ gibt es auch härtere Urteile in Deutschland, z.B.:
- Ein 26-Jähriger filmte seine WG-Mitbewohnerinnen heimlich beim Duschen mit einem als Radiowecker getarnter Kamera, die im Bad stand. Eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen a 65 Euro wurde verhängt. Die Richterin (!) berücksichtigte dabei schon das Geständnis und Reue. Die Opfer erhielten zudem Schmerzensgeld im Bereich von 2000 bis 2500 Euro pro Fall (AG Wiesbaden)
- Ein 45-jähriger Mann aus Schermbeck filmte mit Kameras im Badezimmer seine beiden minderjährigen Stieftöchter (13 und 14 Jahre alt), die Polizei fand 500 kinder- und jugendpornografische Dateien: Urteil 2,5 Jahre Haft ohne Bewährung – wegen Geständnis so niedrig. Der Anwalt des Täters kündigte allerdings Berufung an (AG Wesel)
Da die Fälle nie 1:1 vergleichbar sind, kann man nicht direkt mit dem Freiburger Fall vergleichen.
Symbolbild: KI

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