Deutschland fördert E-Autos wieder – und diesmal sozial gestaffelt. Was Käufer wissen müssen, welche Einkommensgrenzen gelten und wie viel Geld es wirklich gibt.
Der Neustart nach dem Förder-Aus
Ende 2023 wurde die damalige Umweltprämie abrupt eingestellt. Die Folge: Der Absatz von Elektroautos brach stark ein, und 2025 erholten sich die Zahlen nur leicht. Die neue Bundesregierung zog daraus Konsequenzen. Im Herbst 2025 beschloss der Koalitionsausschuss, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln.
Das Ergebnis: Wer ein Elektroauto oder ein Auto mit Plug-in-Hybrid-Antrieb kauft, wird mit mindestens 1.500 Euro und bis zu 6.000 Euro staatlich unterstützt. Bundesumweltminister Carsten Schneider bezeichnete die Elektromobilität dabei als „Hoffnungsträger“ und sprach davon, dass 2026 das Jahr des Durchbruchs der Elektromobilität werde.
Wer ist antragsberechtigt?
Das ist die entscheidende Neuerung gegenüber der alten Förderung: Ab 2026 sind nur noch Privatpersonen förderberechtigt. Unternehmen, Selbstständige und juristische Personen sind dagegen ausgeschlossen.
Außerdem gilt erstmals eine klare Einkommensgrenze: Beantragen können die E-Auto-Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um je 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro.
Wichtig für unverheiratete Paare: Auch Paare ohne Trauschein sowie eheähnliche Gemeinschaften sind antragsberechtigt. In diesen Fällen werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Als Nachweis gilt dabei nicht das aktuelle Einkommen allein – maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.
Die Förderbeträge im Überblick
Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
1. Basisförderung (für alle Berechtigten): 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender.
2. Kinderbonus: Pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt).
3. Soziale Staffelung: Plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr, plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
Förderübersicht als Tabelle
| Haushaltstyp | Einkommen (zu versteuern) | E-Auto (BEV) | Plug-in-Hybrid (PHEV) |
|---|---|---|---|
| Single / Paar ohne Kinder | bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| Single / Paar ohne Kinder | 45.000–60.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| Single / Paar ohne Kinder | 60.000–80.000 € | 3.000 € | 1.500 € |
| Familie mit 1 Kind | bis 45.000 € | 5.500 € | 4.000 € |
| Familie mit 1 Kind | 45.000–60.000 € | 4.500 € | 3.000 € |
| Familie mit 1 Kind | 60.000–85.000 € | 3.500 € | 2.000 € |
| Familie mit 2+ Kindern | bis 45.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
| Familie mit 2+ Kindern | 45.000–60.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| Familie mit 2+ Kindern | 60.000–90.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| Über Einkommensgrenze | über 80.000 € (kinderlos) | ❌ keine Förderung | ❌ keine Förderung |
Basis: offizielle Eckpunkte des Bundesumweltministeriums, Stand März 2026
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen), die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis. Auch Fahrzeuge chinesischer Hersteller sind förderfähig.
Für Plug-in-Hybride gelten bis Mitte 2027 Zusatzbedingungen: Gefördert werden diese Fahrzeuge nur, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen.
Nicht gefördert: Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühestens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.
Leasing eingeschlossen – Haltepflicht beachten!
Gute Nachricht für Leasingkunden: Die E-Auto-Prämie gilt uneingeschränkt auch für Leasingfahrzeuge. Für das Leasing gelten dieselben Förderhöhen und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
Allerdings gilt: Um kurzfristige Weiterverkäufe zu vermeiden, beträgt die Mindesthaltedauer einheitlich 36 Monate ab Erstzulassung.
Wann und wie kann man den Antrag stellen?
Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 über ein neues Online-Portal des BAFA gestellt werden. Die Förderung gilt jedoch bereits rückwirkend – wer also bereits Anfang des Jahres ein E-Auto zugelassen hat, kann trotzdem noch in den Genuss der Prämie kommen. Die Antragstellung ist bis spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung möglich.
Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge bereit. Die Förderung gilt für Käufe bis 2029, solange das Budget reicht.
Fazit: Lohnt sich der Kauf jetzt?
Die neue E-Auto-Förderung ist deutlich sozialer ausgerichtet als ihr Vorgänger und schließt Geringverdiener sowie Familien gezielt ein. Wer unter den Einkommensgrenzen liegt, ein Neufahrzeug kauft oder least und es mindestens drei Jahre hält, kann erheblich profitieren – besonders Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen, die bis zu 6.000 Euro erhalten. Wer ein E-Auto plant, sollte nicht zu lange warten: Das Budget von 3 Milliarden Euro ist begrenzt und könnte vor 2029 erschöpft sein.
Quellen: Bundesumweltministerium (BMUKN), Bundesregierung, ADAC, Verbraucherzentrale – Stand: März 2026
Symbolbild: KI

1 Gedanken zu „Elektroauto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Prämie – wer bekommt wie viel?“