Anfang der Woche wurde in Freiburg ein ehemaliger Mitarbeiter der Uni Freiburg vor Gericht verurteilt, weil er heimlich Filmaufnahmen von Studentinnen in Sanitärräumen machte. Die Uni Freiburg hat nach Abschluss des laufenden Verfahrens nun dazu Stellung genommen und verurteilt die Taten auf das Schärfste.
Nach einer Durchsuchung in der Uni im Februar 2024 wurde dem Mitarbeiter bereits fristlos gekündigt. Dieser ging dagegen vor dem Arbeitsgericht vor. Um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, hat man sich mit dem Mitarbeiter im Sommer 2024 in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt und dabei auch noch ausstehende Urlaubs- und Zeitguthaben ausgeglichen. Die Uni hat jedoch nicht – wie woanders fälschlich behauptet – 25.000 Euro Abfindung gezahlt.
Was hat der Ex-Mitarbeiter der Uni Freiburg gemacht?
Vorgeworfen und verurteilt wurde er u.a. wegen folgender Vorwürfe:
Er hat mit versteckten Kameras Aufnahmen von Studentinnen angefertigt, u.a.
- in einer privat von ihm vermieteten Wohnung im Freiburger Stadtteil Rieselfeld
- in einer während einer Dienstreise angemieteten Wohnung
- in Sanitärräumen der Uni
- während Beratungssituationen unterm Schreibtisch, um unter den Röcken der Studentinnen zu filmen
Bedauerlicherweise waren einige dieser Taten schon mehr als 5 Jahre her, weswegen sie strafrechtlich verjährt waren und nicht mehr abgeurteilt werden konnten. Mehr als 800 Frauen wurden Opfer des heute 57-Jährigen. Im Prozess wurden ihm 60 Taten zur Last gelegt. Insgesamt hat er wohl rund 15 Jahre lang über versteckte Kameras aufgezeichnet. Vor Gericht wurden nur die Fälle von 2019 bis 2024 verhandelt.
Welche Strafe hat der Ex-Mitarbeiter vom Gericht bekommen?
Für die ungenehmigten Videoaufnahmen von Frauen in intimen Situationen verurteilte ihn das Amtsgericht Freiburg am 9.März 2026 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das bedeutet, dass der Täter – wenn er sich nicht erneut etwas zuschulden kommen lässt – zunächst nicht ins Gefängnis muss, sondern den Gerichtssaal als freier Mann verlassen hat.
Die Uniklinik verurteilt die Taten auf das Schärfste und hat den Mitarbeiter bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe zeitnah fristlos gekündigt, sowie intensive Kontrollen auf unerlaubte Aufnahmetechnik in universitären Räumen durchgeführt. Dabei wurden keine Funde gemacht.
Die Trennung von seiner Frau habe er nicht verkraftet
Vor Gericht gab er an, dass er die Trennung von seiner Frau nicht verkraftet habe und sich danach in eine Art Sexsucht geflüchtet habe.
Was macht der Mann heute?
An der Uni arbeitet er nicht mehr, er hat ein neues Beschäftigungsverhältnis gefunden. Die Wohnung im Rieselfeld vermiete er nicht mehr. Er habe sie nach Entdeckung seiner Taten im Jahr 2025 verkauft. Für die 7-ZImmer-Wohnung im Stadtteil Rieselfeld dürfte er einen ansehnlichen Betrag erhalten haben.
Was forderte die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft forderte 2,5 Jahre Haft ohne Bewährung. Dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung. Unter Richter Andreas Leipold wurde 1 Jahr und 9 Monate geurteilt – auf Bewährung.
Gesetzeslücke beim „Upskirting“?
Während des Prozesses spielte auch eine Rolle, dass laut einem BGH-Beschluss (3 StR 40/25 vom 16.4.2025) das „Upskirting“ nach § 184K StGB, also das Fotografieren unter die Kleidung, in der eigenen Wohnung nicht unter Strafe gestellt ist. Hätte er die Aufnahmen auf einer Rolltreppe im Kaufhaus gemacht, hätte der Straftatbestand gezogen. In der eigenen Wohnung der Geschädigten aber nicht.
Zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten
Ein kleiner Teil der Geschädigten wurde mit kleineren vierstelligen Beträgen abgespeist. Insgesamt habe er an 30 der über 800 Geschädigten je 3.500 Euro gezahlt.
