Das Hauptzollamt Lörrach hat Ende Februar mehrere Gastronomiebetriebe im Ortenaukreis aufgesucht und dabei Auffälligkeiten festgestellt:
- In einem Restaurant in Offenburg sowie einer Bäckerei in Kehl trafen die Beamten auf insgesamt drei ausländische Arbeitskräfte, welche weder eine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme noch überhaupt eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Gegen alle drei wurde deshalb wegen illegalen Aufenthalts ein Strafverfahren eingeleitet, wegen illegaler Arbeitsaufnahme zudem jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die beiden Geschäftsführer und Arbeitgeber der Männer erwartet wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (sie hatten die drei Angestellten nicht zur Sozialversicherung angemeldet), wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ebenfalls jeweils ein Strafverfahren und wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Auf weitere Ordnungswidrigkeiten stießen die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Restaurant in Kehl und in einer weiteren Offenburger Gaststätte: Für insgesamt vier Arbeitnehmer hatten es die beiden verantwortlichen Geschäftsbetreiber unterlassen, die in der Branche vorgeschriebene Sofortmeldung gegenüber den Sozialkassen abzugeben.
- Zuletzt stellten die Beamten in einer Kehler Bar fünf Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Gegen den Betreiber wurde wegen Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Symbolbild: (c) Zoll
