Scheinfirma auf Freiburger Baustelle: Zoll deckt Sozialbetrug in sechsstelliger Höhe auf
Ein Fall von organisiertem Lohnbetrug auf einer Baustelle im Freiburger Süden hat nach fast einem Jahrzehnt seinen juristischen Abschluss gefunden. Ein heute 72-jähriger bulgarischer Staatsbürger wurde vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist seit Oktober 2025 rechtskräftig, wie der Zoll jetzt mitteilt.
Zoll deckt Unregelmäßigkeiten auf Großbaustelle auf
Den Ausgangspunkt der Ermittlungen bildete eine Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach im Jahr 2016. Auf dem Bauvorhaben trafen die Beamten 21 bulgarische Arbeiter an, die dort Rohbauarbeiten ausführten. Ihre Aussagen ließen auf systematische Verstöße gegen das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht schließen.
Bei näherer Untersuchung stieß der Zoll auf eine fingierte Personengesellschaft. Deren Konstruktion sah vor, dass sich die Arbeiter wechselweise als angeblich selbstständige Gesellschafter zusammenschlossen – auf dem Papier. In der Realität wusste keiner der Männer, dass er Gesellschafter sein sollte. Da die Verträge nicht in einer für sie verständlichen Sprache erklärt worden waren, hatten die meisten von ihnen den Inhalt der unterzeichneten Dokumente schlicht nicht verstanden.
Scheinende Selbstständigkeit, tatsächliche Abhängigkeit
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Männer zeichneten ein eindeutiges Bild: Alle arbeiteten ausschließlich auf dieser einen Baustelle, führten ausschließlich die ihnen zugewiesenen Aufgaben aus und waren in Baucontainern sowie Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die für sie organisiert worden waren. Von unternehmerischer Freiheit keine Spur. Der Zoll kam daher zu dem Schluss, dass es sich bei allen Beschäftigten um reguläre abhängige Arbeitnehmer handelte – mit der Konsequenz, dass für sie Sozialversicherungsbeiträge hätten abgeführt werden müssen.
Fast 350.000 Euro unterschlagene Sozialabgaben
Die Gesellschaft war nach Erkenntnissen der Ermittler bereits 2015 gezielt gegründet worden, um Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu umgehen. Nach außen trat der 72-jährige Bulgare als verantwortlicher Vertreter auf. Durch die Nichtabführung der fälligen Beiträge entstand den Sozialkassen ein Schaden von knapp 350.000 Euro. Mehrere der betroffenen Arbeiter gaben zudem an, dass ihnen der Mann auch die vereinbarten Löhne schuldig geblieben war.
Verfahren erst 2025 abgeschlossen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg erließ das Amtsgericht Freiburg einen Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre. Die Rechtskraft des Urteils verzögerte sich allerdings erheblich: Der Verurteilte hatte zunächst noch eine dreijährige Haftstrafe in Bulgarien zu verbüßen, sodass das deutsche Verfahren erst im Herbst 2025 seinen formalen Abschluss finden konnte.
Quelle: Hauptzollamt Lörrach
