Wer mit gefälschten Ausweisen in Zügen reist, sollte tunlichst eine Fahrkarte für den genutzten Zug kaufen. Dies schien einem 29-Jährigen Reisenden nicht bekannt zu sein, der aus der Schweiz nach Deutschland einreisen wollte. Weil er kein Ticket vorweisen konnte, informierte das Zugpersonal die Bundespolizei, die die Fahrt des Reisenden von Basel in Freiburg stoppten und seine Papiere kontrollierte.
Zunächst wollte er nur eine sogenannte „Duldung“ auf seinem Smartphone vorweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung tauchte dann ein tunesischer Reisepass auf, den er angeblich nicht besaß und ein belgisches Ausweis-Dokument, welches sich allerdings als gefälscht herausstellte.
Der junge Tunesier wurde in die Schweiz zurückgewiesen, ein Verfahren wegen mehrerer Straftatbestände wurde eingeleitet.
