Als letzten Freitag (9.1.2026) eine Zugbegleiterin (52) in einem Regionalzug zwischen Laufenburg und Waldshut den Fahrschein eines männlichen Fahrgastes sehen wollte, zeigte dieser ihr statt eines Fahrscheines auf dem Handy ein Video mit sexuellem Inhalt. Die Zugbegleiterin erkannte dies jedoch als Berechtigung zum Zugfahren nicht an und informierte die Bundespolizei, die den 42-Jährigen dann übernahm. Der fahrscheinlose Zuggast nahm dies zum Anlass, die Zugbegleiterin weiter zu beleidigen und zu bedrohen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen den syrischen Staatsbürger ein und erklärte ihm, das Pornovideos in Deutschland nicht zum Fahren von Zügen berechtigen.
Symbolbild: KI generated
