Am Amtsgericht Freiburg begann und endete heute ein Verfahren gegen einen Arzt aus Umkirch wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin.
Nach einer Unterbrechung des Verfahrens und einer Besprechung mit Staatsanwaltschaft und Nebenklage räumte der Arzt ein, in die Patientin eingedrungen zu sein und damit auch ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung missachtet zu haben. Die Patientin hatte ihn ursprünglich aus psychotherapeutischen Gründen aufgesucht.
Hatte er vormals noch gegen einen Strafbefehl von 4000 € Rechtsmittel eingelegt, erklärte er sich nun einverstanden, 7500 € an die Geschädigte zu zahlen und bekam vom Gericht dazu eine Frist bis zum 1.3.2026 gestellt. Mit der einstweiligen Einstellung nach Paragraph 153 StPO entgeht er auch einer Verurteilung. Der Arzt konnte somit einen Tag vor seinem 73. Geburtstag den Prozess abschließen.
Bitter für die Geschädigte: Sie hatte ihn eigentlich aufgesucht, um ein Trauma wegen eigenen sexuellen Missbrauchs in der Vergangenheit aufzuarbeiten.
Erspart blieb ihr nun eine ausführliche Schilderung vor Gericht, Zeugen- und Gutachterbefragung.
9 Fragen, die sich Prozessbeobachter zum Umkircher Arzt und dem Missbrauchsvorwurf stellten:
- Warum hat er nicht einfach den Strafbefehl über 4.000 Euro aktzeptiert, die er an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte? Der Fall wäre dann nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
- Der angeklagte Arzt hat in der Vergangenheit das zweite juristische Staatsexamen abgelegt, hätte er nicht wissen müssen, dass seine Vorgehensweise mindestens fragwürdig ist?
- Wie kommt der Angeklagte auf die Idee, sich damit entlasten zu wollen, dass er selbst Kinder und eine Frau habe und daher „so etwas nicht tun würde“? Viele Pädophile und Straftäter im sexuellen Bereich haben Kinder und eine Frau.
- Die kassenärztliche Zulassung hatte er bis 2023, aktuell nimmt er neue Patientin nur als „Privatpatienten“ auf – können Frauen sich da sicher fühlen?
- Ist es normal, dass Psychotherapeuthen mit dem Smartphone Fotos von der Vagina der Patientin machen wollen?
- Der Arzt gab als gynäkologische Qualifikation an, dass er im Rahmen seiner Famulatur auch am Anfang seiner Karriere kurz im Elisabethenkrankenhaus gearbeitet habe, wo Frauen Kinder zur Welt gebracht hätten. Facharzt sei er jedoch für Chirurgie und Kardiologie – woher sollen seine gynäkologischen Kenntnisse kommen?
- Was soll man von einem Angeklagten halten, der selbst oder über seinen Anwalt indirekt damit droht, das Intimleben der Klägerin in einer Beweisaufnahme ausbreiten zu müssen, um zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen? Wohlwissend, dass dies vermutlich ohnehin nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert.
- Wie qualifiziert ist ein Arzt, der Facharzt für Kardiologie und Facharzt für Chirurgie ist, aber dennoch nur in einer „Dorfpraxis“ praktiziert?
- Ist bei der Festlegung einer angemessenen Höhe einer Zahlung nur das laufende Einkommen (nach eigenen Angaben des Arztes) entscheidend oder auch ggf. das vorhandene Vermögen, nach welchem gar nicht gefragt wurde?
