Für die grausame Kindstötung in Bollschweil, bei der ein Vater vergangene Woche sein eigenes 8-jähriges Kind getötet haben soll, liegen nunmehr die Obduktionsergebnisse vor:
Das Kind ist durch Gewalt mit einem Messer und durch stumpfe Gewalteinwirkung gestorben. Durch die vielfältigen Verletzungen, die das Kind aufwies, konnten die Gerichtsmediziner nicht mehr feststellen, welche der zugefügten Verletzungen zum Tod geführt haben.
Festgestellt wurde aber, dass am Kind keine Schussverletzung festzustellen war. Seitens der Polizei war auf den Kindsvater wohl 2x geschossen worden, was ihn aber nicht tötete. Nur einer der Schüsse hat ihn überhaupt getroffen. Trotz Schussverletzung konnte er sich noch in einen anderen Raum begeben, wo er für die am Fenster stehenden Polizisten nicht mehr sichtbar war.
Gegen den Täter lag kein gerichtliches Annäherungsverbot vor, auch konnten keine Anzeigen wegen häuslicher Gewalt festgestellt werden. Der Vater der Tochter lebte seit mehreren Jahren getrennt von Kindsmutter und den zwei Kindern.
Gegen den Täter wurde Untersuchungshaft verhängt.
