Die wichtigste Antwort vorweg: Ja, Einkaufen während der Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt – solange es der Genesung nicht schadet.
Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, ob sie während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Haus verlassen dürfen. Muss man bei einer Krankschreibung zwangsläufig das Bett hüten? Die Rechtslage ist eindeutig: Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest.
Die rechtliche Grundlage
Der Grundsatz lautet: Alles, was die Genesung nicht behindert oder sogar befördert, ist während der Krankschreibung erlaubt. Diese Regel gilt nicht nur für Einkäufe, sondern auch für andere alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge, Arztbesuche oder den Gang zur Apotheke.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt lediglich fest, dass Sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können. Sie ist kein Arbeitsverbot und schon gar kein generelles Verbot, das Haus zu verlassen.
Einkaufen ist ausdrücklich erlaubt
Die Beschaffung lebensnotwendiger Güter wie Lebensmittel, Getränke und Medikamente ist praktisch immer erlaubt – es sei denn, der Arzt hat ausdrücklich strikte Bettruhe verordnet.
Beispiele für erlaubte Tätigkeiten während der Krankschreibung:
- Einkäufe im Supermarkt
- Gang zur Apotheke
- Arztbesuche
- Spaziergänge an der frischen Luft (bei entsprechenden Krankheitsbildern)
- Restaurantbesuch mit einem Gipsarm
- Besorgungen, die für die Genesung notwendig sind
Relevante Gerichtsurteile bestätigen diese Rechtslage
LAG Hessen: Reisen zur Genesung erlaubt
Das Landesarbeitsgericht Hessen hob 2012 die Kündigung eines Beschäftigten auf, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich dort auszukurieren (AZ: 18 Sa 695/12). Das Gericht stellte klar, dass alle Handlungen erlaubt sind, die die Genesung nicht behindern oder sogar befördern.
LAG Köln: Selbst Fitnessstudio-Besuche können erlaubt sein
In einem bemerkenswerten Urteil vom 02.11.2011 entschied das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 9 Sa 1581/10), dass sogar der Besuch eines Fitnessstudios während der Krankschreibung nicht automatisch gegen die Arbeitsunfähigkeit spricht. Ein wegen eines grippalen Infekts krankgeschriebener Kfz-Sachverständiger hatte mehrfach ein Fitnessstudio aufgesucht und dort leichte Übungen gegen Nackenverspannungen durchgeführt.
Das Gericht stellte fest: „Der zweimalige Besuch eines Fitnessstudios spricht nicht gegen die Arbeitsunfähigkeit, weil der Arbeitnehmer dort nur an leichteren Übungen teilgenommen hat, um Nackenverspannungen zu lösen.“ Die fristlose Kündigung des Arbeitgebers war rechtswidrig.
Hoher Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Die Gerichte betonen regelmäßig, dass ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein hoher Beweiswert zukommt. Sie begründen eine tatsächliche Vermutung, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig war. Will ein Arbeitgeber diese anzweifeln, muss er gravierende Umstände darlegen und beweisen.
Wann wird es problematisch?
Verboten ist alles, was:
- Der Genesung schadet
- Den Heilungsprozess verzögert
- Den Eindruck erweckt, dass Sie eigentlich arbeitsfähig sind
Konkrete Beispiele für problematisches Verhalten:
- Skifahren bei Rückenproblemen
- Disco-Besuch bei Migräne
- Bergsteigen trotz Kreuzbandriss
- Schwere körperliche Tätigkeiten bei entsprechenden Erkrankungen
Tipps für Arbeitnehmer
- Orientieren Sie sich an den ärztlichen Empfehlungen: Hat Ihr Arzt Bettruhe verordnet, sollten Sie diese einhalten.
- Lassen Sie sich absichern: Bei Unsicherheiten können Sie sich vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigen lassen, welche Aktivitäten unbedenklich sind.
- Seien Sie vernünftig: Auch wenn rechtlich vieles erlaubt ist – vermeiden Sie Aktivitäten, die Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit wecken könnten.
- Dokumentieren Sie bei Bedarf: Falls Sie aufwendigere Aktivitäten planen (wie eine Reise zur Genesung), sprechen Sie dies vorher mit Ihrem Arzt ab.
Kann der Arbeitgeber kontrollieren?
Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit zu äußern und über die Krankenkasse eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst zu verlangen. Dies erfordert jedoch konkrete Anhaltspunkte und darf nicht willkürlich erfolgen.
Wichtig: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, während ihrer Arbeitsunfähigkeit permanent zu Hause zu sein. Sie müssen auch nicht dem Arbeitgeber die Tür öffnen, wenn dieser unangemeldete „Kontrollbesuche“ durchführt.
Fazit
Einkaufen während der Krankschreibung ist nicht nur erlaubt, sondern oft notwendig. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Solange die Aktivität der Genesung nicht schadet, ist sie gestattet. Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass Sie sich zu Hause „gefangen“ fühlen müssen.
Die Faustregel lautet: Was gesunde Menschen des täglichen Lebens wegen tun müssen – wie Einkäufe, Arztbesuche oder wichtige Besorgungen – ist auch für krankgeschriebene Arbeitnehmer erlaubt, sofern es die Genesung nicht gefährdet.
Im Zweifel sollten Sie bei umstrittenen Aktivitäten Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten und sich dessen Einschätzung schriftlich bestätigen lassen.
Dieser Artikel basiert auf der aktuellen Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
