UrteilUrteil

Beate Bahner ist Anwältin in Heidelberg und findet die Corona-Verordnung doof. Genauer gesagt, hält sie die Verordnung für verfassungswidrig und will deswegen eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württembergs einreichen. Sie hält die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung für eklatant verfassungswidrig – wegen der Vielzahl von Grundrechten, die verletzt werden würden.

Bei 95% würde die Corona-Infektion harmlos verlaufen

Nach Auffassung der Fachanwältin für Medizinrecht hätten die vorliegenden Zahlen gezeigt, dass die Corona-Infektion in 95% der Fälle harmlos verläuft und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die besonders gefährdeten Risikogruppen der alten Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen könne man separat schützen. Dies seien nur ca. 4,5% der Bevölkerung. Man könne z.B. Corona-Schleusen vor Altersheimen aufbauen, um die Alten zu schützen.

Ankündigung: Bundesverfassungsgericht

Beate Bahner kündigt daher an, in dieser Angelegenheit bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. Die bisherigen Maßnahmen und Verordnungen seien nicht durch Zahlen oder Studien hinreicht belegt.

Beate Bahner war – nach eigenen Angaben – bereits dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, – allerdings mit Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. In einem Buch hat sie sich der Korruption im Gesundheitswesen gewidmet.

Faktencheck:

Die Anwältin argumentiert, man könnte die alten Leute dadurch schützen, indem man z.B. Sicherheitsschleusen vor Altersheimen aufbaut. Sie übersieht dabei offensichtlich, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der älteren Menschen gar nicht in Altersheimen wohnt, sondern in eigenen Wohnungen oder Häusern. Das würde nicht nur eine ganze Reihe von Schleusen erfordern, sondern auch Personal, das zu überwachen.

Die Anwältin argumentiert, dass nur 4,5% der Deutschen gefährdet sind. Sie wirft der Bundesregierung vor, die Maßnahmen nicht hinreichend durch Studien untermauert zu haben, legt aber selber in ihrer Pressemeldung nicht dar, wie sie auf 4,5% der Bevölkerung kommt. Der Anteil der Deutschen, die unter Vorerkrankungen leiden (und gefährdet sind, obwohl sie jung sind) und derjenigen die alt sind, dürfte größer als 4,5% an der Gesamtbevölkerung sein. Auch der junge Asthma-Patient wird Schwierigkeiten haben, bei einer Corona-Infektion zwei Wochen auf dem Bauch im künstlichen Koma mit Sauerstoff-Schlauch in der Luftröhre zu überleben.

Frau Bahner meint, mit Aufklärungs- und Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Einschränkung der sozialen Kontakte etc. könnte dies auch bei der Risikogruppe hinreichend gut vermieden oder drastisch reduziert werden, dass man sich ansteckt. Es fehlt allerdings z.B. der Vorschlag, wie man einer demenzkranken Person erklären soll, dass sie sich nicht ins Gesicht fassen soll oder wie man bei einer ambulant pflegebedürftigen Person verhindern soll, dass das Pflegepersonal ein und ausgeht und dabei unter Umständen auch mit Körpersekreten in Berührung kommt. Trotz allem Schutz kam es hier bereits in der Vergangenheit zu Infektionen. Überdies zeigt die Realität, dass ein Teil der Bevölkerung auf Appelle auf freiwilliger Basis nicht reagiert.

Von BSF

3 Gedanken zu „Heidelberger Anwältin will gegen Corona-Verordnung klagen“
  1. Völlig richtig. Es ist längst an der Zeit rational an die Sache ranzugehen und das vin Emotionen getriebene panikartige Verhalten zu hinterfragen.

    PS. Whisky wirkt übrigens auch antiviral. Zum Wohl!

  2. Haben Sie den Whisky schon vor dem Kommentar erfassen getrunken? Die meisten Whiskysorten haben einen zu niedrigen Alkoholgehalt, um viruzid zu wirken. Ich persönlich finde die Aktion der Anwältin eher peinlich und nicht rational.

    1. was interessiert, ob Sie es peinlich finden? Die rechtlichen Möglichkeiten, eine Verfassungbeschwerde einzulegen, sind vorhanden, das ist gut so. Gerichte anzurufen zu einer Fragestellung, halte ich in keinem Fall für peinlich. Darauf verzichten zu wollen, halte ich für leichtsinnig.

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