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Das Landgericht Freiburg hat das Urteil im Fall des Pfadfinder-Betreuers (42) aus Staufen gesprochen: Er muss für 8 Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherheitsverwahrung, urteilte das Landgericht am Mittwoch, den 19.2.2020.

124 x missbraucht

Nach Ansicht des Gerichts hat der Betreuer einer evangelischen Pfadfindereinrichtung vier Jungen mindestens 124x missbraucht.

Opfer zwischen 7 und 14

Die Opfer des Mannes waren zum Tatzeitpunkt zwischen sieben und 14 Jahre alt.

Ähnlich wie Staatsanwaltschaft gefordert hat

Der Richter hielt sich mit einem Urteil im Rahmen dessen, was die Staatsanwaltschaft beantragt hat (8,5 Jahre). Ursprünglich waren in der Anklage sogar über 300 Missbrauchsfälle zwischen den Jahren 2010 und 2018 enthalten. Das Urteil bezieht sich nur auf einen Teil dieser Fälle, den Rest hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Verurteilte muss überdies auch noch insgesamt 18.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Kirche wusste früh von den Vorwürfen

Der evangelischen Kirche waren die Vorwürfe der Pädophilie gegen den jungen Mann bekannt, weil er bereits einmal in einer solchen Angelegenheit vor Gericht statt. Weil der Betreuer aber 2007 schlussendlich freigesprochen wurde, ließ man ihn weiter mit Kindern und Jugendlichen umgehen – incl. Ferienfreizeiten. Trotz bereits in 2004 erhobener Anklage. Die eine oder andere Mutter der missbrauchten Kinder hätte sich vermutlich ein noch sensibleres Vorgehen gewünscht, da die Entstehunggeschichte des Freispruchs bemerkenswert ist:

Nach Anklageerhebung in 2004 war er zunächst vom Amtsgericht Staufen verurteilt worden, allerdings auf Bewährung. Daraufhin ging er in Berufung und verlor abermals – diesmal beim Landgericht Freiburg. Erst in der folgenden Instanz wurde er 2007 freigesprochen.

Das neue Urteil aus 2020 ist per Stand 19.2.2020 noch nicht rechtskrätig, – es können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Von BSF

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