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Wer vom Gericht eine „Einladung“ zu einer Hauptverhandlung als Beschuldigter erhält, sollte dieser tunlichst Folge leisten. Diese Erfahrung machte ein 40-jähriger Deutscher nunmehr bei einer Fahrt in einem Zug zwischen Basel und Freiburg, wo er kontrolliert wurde.

Zoll stellte Ausschreibung fest

Der Zoll stellte am Donnerstag bei einer Kontrolle im Zug fest, dass der 40-jährige zur Festnahme ausgeschrieben war, weil er nicht zu einer Hauptverhandlung gegen ihn erschienen ist. Im Oktober 2018 sollte er vor Gericht erscheinen, wo gegen ihn verhandelt werden sollte – er kam aber nicht. Das Amtsgericht Heidelberg hatte daraufhin einen Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizei übernahm den Fahrgast, führte ihn einem Haftrichter vor, was zur Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) führte. Von dort wird er die nächste Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung eher nicht verpassen.

Von BSF

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