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Freiburg: Wer klaut, sollte auch zur Verhandlung kommen – Festnahme im Bahnhof

JVA Freiburg Eingang Gefängnis

Am Sonntagvormittag (18.2.2018) wurde ein 26-jähriger Deutscher im Freiburger Bahnhof kontrolliert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er mit einem Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war, da er in einem Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls nicht zur Verhandlung gegen ihn erschienen ist.

Um sicherzustellen, dass er an der nächsten Verhandlung teilnimmt, ordnete das Gericht im Nachgang Untersuchungshaft an, – der junge Mann wurde in die JVA eingeliefert, wo er nunmehr warten darf, bis die Verhandlung neu terminiert wird.

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