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Helmut Kohl: Keine Witwenrente für Maike Kohl-Richter

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Die Witwe des kürzlich verstorbenen Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl wird nach dem Tod Helmut Kohls sicher nicht am Hungertuch nagen. Mit einem kann sie jedoch nicht rechnen: Mit einer Witwenrente von Helmut Kohl. Zwar ist sie schon seit einigen Jahren mit Helmut Kohl verheiratet gewesen, aber das Beamtenversorgungsgesetz regelt in §19, dass Witwen dann KEINE Bezüge erhalten, wenn sie den Erblasser erst NACH der Pensionierung heiraten und dieser bei der Pensionierung das Regelrentenalter schon erreicht hat.

Genau dies war bei Helmut Kohl und Maike Kohl-Richter der Fall: Sie heirateten im Jahr 2008 und damit nach der Pensionierung Helmut Kohls. Kohls Ruhegehalt soll zuletzt über 12.000 Euro pro Monat betragen haben. Nach einer Übergangszeit wird die Pensionszahlung eingestellt und nicht wie üblich zu 55% an die Witwe weitergezahlt.

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