2017 - Ratgeber - das ändert sich - Änderungen Steuer2017 - Ratgeber - das ändert sich - Änderungen Steuer

Kindergeld steigt, Telefonieren wird billiger, anderes wird teurer… was genau ändert sich in 2017? Wir versuchen, wenigstens ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

Feiertag für alle:

Am 31.Oktober 2017 wird erstmals für alle Bundesbürger der Reformationstag ein FEIERTAG sein. Einige Bundesländer bekommen so einen zusätzlichen Feiertag, den sie bisher nicht hatten.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn, der bisher bei 8,50 Euro lag, wird ab 1.1.2017 auf 8,84 Euro angehoben. Pro Stunde gibt es also 34 Eurocent mehr als bisher. Sofern der Betrieb den Mindestlohn einhält, wozu er eigentlich gesetzlich verpflichtet ist.

Hartz IV steigt

Das Arbeitslosengeld II, volkstümlich „Hartz IV“ genannt, steigt. Der Regelsatz, der alleinstehenden Empfängern zusteht, erhöht sich um ganze 5 Euro auf 409 Euro. (Kinder von 6-13: 237 Euro, ältere Kinder: 311 Euro)

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibeitrag steigt auf 8.820 Euro, darunter muss man auf Einkommen keine Steuern zahlen.

Kindergeld steigt

Einige werden es gar nicht merken, aber auch das Kindergeld steigt und zwar um stattliche 2 Euro pro Kind. Im Sommer können also einige Eltern ihren Kindern eine Kugel Eis pro Monat mehr kaufen. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 192 Euro, das dritte Kind schlägt mit 198 Euro zu Buche. Für das vierte und fünfte Kind sowie für weitere Kinder gibt es je 223 Euro im Monat. Der Kinderfreibetrag erhöht sich im kommenden Jahr laut Bundesfinanzministerium zunächst von 4.608 Euro auf 4.716 Euro.  Für 2018 ist eine weitere Erhöhung des Kindergeldes angesetzt.

Rentenerhöhung noch nicht festgelegt

Die Renten wird für alle Rentner ab Juli 2017 erhöht, – die genaue Erhöhung ist noch nicht festgelegt.  Nach bisheriger Einschätzung wird die Erhöhung ca. 2% der bisherigen Rente betragen, – dies muß aber im Frühling noch exakt festgelegt werden.

Teilrenten können zukünftig mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Wer bis zu 6300 Euro als Rentner im Jahr dazu verdient, bekommt die Rente nicht gekürzt. (Flexi-Rente)

Die Beitragsbemessungsgrenze 2017, bis zu der die Rentenversicherung Beiträge einbehält, steigt auf 6500 Euro im Monat im Westen, 5700 Euro im Osten.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigen diese Grenzen auf 4350 Euro im Monat.

Wer bis zu 57.600 Euro im Jahr verdient, ist zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.

Die Beitragssätze 2017 werden wie folgt sein:

  • Rentenversicherung 18,7% (wie bisher)
  • Pflegeversicherung 2,55% (bisher: 2,35%)

Lebensversicherungen bringen nächstes Jahr noch weniger

Weil die Lebensversicherungsgesellschaften wegen der Niedrigzinspolitik der EZB und der FED ihre Gelder nicht mehr hochverzinslich anlegen können, sinken auch die Einnahmen auf das Kapital der Lebensversicherungen. Die Lebensversicherungen senken daher den Garantiezins auf 0,9%. Wohlgemerkt auf den Kapitalanteil der Beiträge, nicht auf den gesamten Beitrag.

Private Rentenversicherungen besser absetzbar

Wer die sogenannte „Bais-Rente“ als Altersversorgung abgeschlossen hat, kann zukünftig mehr Sonderausgaben geltend machen. Das Wohnsitzfinanzamt muss zukünftig 84% (statt bisher 82%) als Sonderausgaben anerkennen, höchstens jedoch 19.624 Euro.

Bei betrieblichen Altersversorgungen erkennt das Finanzamt im Jahr 2017 72 Euro im Jahr mehr an: Maximal werden 3048 Euro im Jahr gefördert.

Mobil-Telefongebühren

Ab Sommer (Mitte Juni) 2017 sollen die Roaminggebühren entfallen. Für Telefonieren und Surfen in EU-Staaten dürfen nur noch die Gebühren wie im Heimatland erhoben werden. Allerdings gibt es Schlupflöcher für die Telefongesellschaften: Kunden, die diese Regelung unüblich ausnutzen, sollen auch weiterhin zur Kasse gebeten werden, z.B. solche, die sich einen Vertrag in einem Billigland besorgen, dann aber hauptsächlich in einem teuren Wohnsitzland damit telefonieren.

Strom wird teurer

Durch den Anstieg der Ökostromumlage wird vielerorts der Strom teurer. In 2017 erhöht sich die Ökostromumlage um einen halben Cent pro Kilowattstunde (6,88 Cent).

Staubsauger verbrauchen weniger Strom

Eine EU-Verordnung sorgt dafür, dass ab Herbst 2017 (September) Staubsauger nur noch maximal 900 Watt verbrauchen dürfen. Bisher haben handelsübliche Staubsauger oft bis zu 2000 Watt verbraucht.

Weniger Phosphor im Spülmittel

In den Tabs für Geschirrspülmaschinen (und auch im Pulver) dürfen ab 1.1.2017 nur noch 0,3 Gramm Phosphor enthalten sein, um die Umwelt zu schonen.

 

 

 

 

Von BSF

Ein Gedanke zu „2017: Das ändert sich alles…“

Schreibe einen Kommentar zu Katrin Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert