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Polizisten staunten nicht schlecht in Freiburg bei einer Verkehrskontrolle am Montagabend (24.4.2017) gegen 22:20 an der Merzhauser Straße: Bei einem 30-jährigen Autofahrer konnte zunächst festgestellt werden, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, was ihn allerdings nicht vom Autofahren abgehalten hat. Die anschliessende Durchführung eines Drogenschnelltests ergab zudem ein positives Ergebnis für Kokain und Cannabis, woraufhin eine Blutentnahme veranlasst wurde.

Bei einer Durchsicht der Wohnung wurden weitere Betäubungsmittel wie Marihuana und Ecstasy incl. zugehöriger Utensilien aufgefunden. Ein Butterfly-Messer und eine Machete wurde ebenfalls aufgefunden und zunächst sichergestellt. Das Polizeirevier Freiburg-Süd ermittelt.

Butterfly-Messer Rechtslage:

In Deutschland ist seit 2003 der Erwerb und auch der Besitz (und damit nicht erst das Mitführen in der Öffentlichkeit)  von Butterflymessern verboten. Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verfolgt. Ausnahme gelten für Mini-Butterflymesser mit einer Klingenlänge unter 4,1 cm und einer Klingenbreite unter 1 cm.  Es gilt der §52 des Waffengesetzes

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Von BSF

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